Veranstaltungshaftpflicht
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Hier finden Sie nützliche Tipps zum Thema Veranstaltungshaftpflicht

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 18. August 2021

Für Schäden, die aus einem Event heraus entstehen, haftet der durchführende Veranstalter. Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie viele Umstände bedenken und Risiken abgewiegen. Da Ihnen unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen können, müssen Sie eine Veranstalterhaftpflicht abschließen. Diese nimmt Ihnen die Last, für Sach- Personen und Tätigkeitsschäden aufzukommen, die aus der Veranstaltung entstehen können.

Der Versicherungsbeginn sollte mind. eine Woche in der Zukunft liegen. Für Firmen, Vereine, Kommunen und Veranstalter ist eine Veranstaltungshaftpflicht sinnvoll. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von der Art der Veranstaltung, Dauer, Anzahl der Teilnehmer/Besucher und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.

Zusätzlich sollten Veranstalter bei Soundanlagen über eine Elektronikversicherung nachdenken. Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.

Wer sollte eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen?

Eine Veranstaltungshaftpflicht ist für jegliche Veranstaltung sinnvoll, egal ob groß, klein, öffentlich, privat, drinnen oder draußen. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, haftet für alle auftretenden Schäden und Unfälle welche durch die Veranstaltung entstehen. Um das persönliche Haftungsrisiko zu vermeiden und Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Veranstaltungshaftpflicht für Veranstalter eine unverzichtbare Versicherung.

Eine Veranstaltungshaftpflichtwehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht. Die dadurch entstehenden Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen.

Alle Wichtige zum Thema Veranstaltungshaftpflicht in diesem Video

Infofilm - Veranstaltungshaftpflicht

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Veranstaltungshaftpflicht – Einfach erklärt. Was versichert ist und auf was du achten solltest, erfährst du in diesem Video über die Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Welche Veranstaltungsarten gibt es

Folgende Veranstaltungen benötigen einen Versicherungsschutz:

  • Messe
  • Ausstellung
  • Konzerte
  • Barcamp
  • Meet-UpParty
  • Feier
  • Straßenfest
  • Sommerfest
  • Sportveranstaltungen
  • Seminare
  • Konferenz
  • Tagung
  • Kirmes
  • Jahrmarkt
  • Flohmarkt
  • Antikmarkt
  • Karneval
  • Fasching
  • Schützenfest
  • Stadtfest
  • Weihnachtsmarkt

Die Leistungen der Veranstaltungshaftpflicht

Schäden in diesen Bereichen deckt die Veranstaltungshaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden
  • Tätigkeitsschäden

Zusatzbausteine der Veranstaltungshaftpflicht

Folgende Zusatzbausteine können im Versicherungsschutz eingeschlossen werden:

  • Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung
  • Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser
    Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion
  • Hüpfburgen und Feuerwerke können mitversichert werden
  • Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten technischem Equipment

Was wird nicht von der Veranstaltungshaftpflicht übernommen

Was bezahlt die Veranstaltungshaftpflicht nicht, oder nur zum Teil?

  • Schaden durch Veranstaltungsbesucher
  • Vorsätzlich oder durch bewusstes Missachten von Gesetzen und Vorschriften.

Die besten Tarife im Test
Wir haben überprüft – Leistungen im Fokus

Im November 2021 haben unsere Experten einen Preis- und Leistungstest zur durgeführt. Im Fokus stand der Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter. Wir haben insgesamt 6 Tarife von über 3 Gesellschaften überprüft. Die Beiträge der Veranstaltungshaftpflicht liegen zwischen 89 Euro – 5000 Euro.

eventAssec



Veranstalterhaftpflicht
eventAssec

Testergebnis: Hervorragend

Veranstaltungen im Ausland: Nein
Maximierung: 2-fach
Ordnerdienst: mitversichert
Abgabe von Speisen: mitversichert
Abwässersachschäden: mitversichert
Be- und Entladeschäden: mitversichert

AXA Versicherung


Veranstalterhaftpflicht
AXA Versicherung

Testergebnis: Sehr gut

Veranstaltungen im Ausland: Nein
Maximierung: 3-fach
Ordnerdienst: Nein
Abgabe von Speisen: Nein
Abwässersachschäden: mitversichert
Be- und Entladeschäden: Nein

ERGO Rechtsschutz Versicherung





Veranstalterhaftpflicht
ERGO Versicherung

Testergebnis: Sehr gut

Veranstaltungen im Ausland: Nein
Maximierung: Nein
Ordnerdienst: mitversichert
Abgabe von Speisen: mitversichert
Abwässersachschäden: Nein
Be- und Entladeschäden: mitversichert

Tritt ein Schaden ein, ist es gut über Experten versichert zu sein

Sie können sich auf uns verlassen. Wir als Ihr Ansprechpartner unterstützen Sie im Schadenfall bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Veranstaltungshaftpflicht.

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