
Betriebshaftpflichtversicherung
ab 51,73€ im Jahr
Hier finden Sie nützliche Verbraucher-Tipps zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung.

Wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Gerätschaften Ihres Unternehmens geschädigt werden, sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Da die Höhe dieses Ersatzes unbegrenzt ist, können schnell Beträge entstehen, die Ihnen und dem Geschäft die Existenzfähigkeit entziehen können.
Eine Betriebshaftpflicht sichert Sie und Ihr Unternehmen ab, gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind nicht versichert.
Die Höhe des Beitrages hängt bei der Betriebshaftpflichtversicherung von folgenden Faktoren ab: Betriebsgröße, Art des Gewerbes, Selbstbehalt und Umsatz. Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.
Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Schäden an Menschen, Objekten oder Gerätschaften können teuer werden. Sinnvoll ist daher eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte jeder Selbstständige eine haben. Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist eine absetzbare Betriebsausgabe, senkt Ihren steuerpflichtigen Gewinn und schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie oder Mitarbeiter Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind.
Zu unterscheiden sind folgende Branchen:
Alle Wichtige zum Thema Betriebshaftpflicht in diesem Video.
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn Anspruch darauf besteht. Oder wehrt unbegründete Forderungen für Sie ab – auch vor Gericht. Sie übernimmt für Sie die Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten.
Zusatzbausteine der Betriebshaftpflichtversicherung.
Folgende Leistungen können zusätzlich eingeschlossen werden:
Experten-Tipp!
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen:
Was wird nicht von der Betriebshaftpflicht übernommen?
Was bezahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht, oder nur zum Teil:
Die besten Tarife im Test
Wir haben überprüft – Leistungen im Fokus.
Im März 2023 haben unsere Experten einen Preis- und Leistungstest zur durgeführt. Im Fokus stand der Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter. Wir haben insgesamt 443 Tarife von über 25 Gesellschaften überprüft. Die Beiträge der Betriebshaftpflicht liegen zwischen 51,73€ Euro – 12.498 Euro im Jahr.
DIE WICHTIGSTEN BAUSTEINE
Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen
Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Gegenständen. In diesem Fall beziehen sich die Gegenstände auf Arbeitsmaschinen – nicht jedoch zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Schadenbeispiel: Der Versicherungsnehmer leiht sich bei einem Baumaschinenhändler für 3 Monate einen kleinen Kran aus. Während der Ausführung der Baumaßnahme kommt es durch einen Bedienungsfehler zu einem Schaden an dem geliehenen Kran. Die Reparatur nimmt ganze 2 Wochen in Anspruch. Der Baumaschinenhändler verlangt vom Versicherungsnehmer Ersatz der Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfallkosten des nagelneuen Krans.
Nachhaftung (in Jahren)
Nachhaftung in der Betriebshaftpflichtversicherung versteht man die zeitliche Erweiterung des Versicherungsschutzes über das Bestehen des Versicherungsvertrages hinaus. Dies gilt für Schäden, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages festgestellt werden, Ihre Ursache aber innerhalb des Zeitraums hatten, in dem der Versicherungsvertrag bestand.
Schadenbeispiel: Der Bauklempner verbaut bei einem innenligenende Toilettenspülkasten ein Ersatzrohrstück und vewendet für die Dichtung einen Dichtungsring, der nicht einwandfrei passt. Zunächst ist das Konstrukt dicht und der Fehler wird nicht bemerkt. In der Zwischenzeit wechselt der Bauklempner seinen Versicherungsvertreter, kündigt den alten Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag und schließt eine neue Versicherung ab. Der Schaden wird bemerkt, als der alte Vertrag längst erloschen ist. Da die Schadenursache aber noch in den Zeitraum fällt, wo der alte Vertrag bestand und eine Nachhaftung enthalten ist, zahlt die alte Versicherung den Schaden, obwohl dieser Vertrag bereits gekündigt ist. Die neue Betriebshaftpflichtversicherungen wird diesen Schaden, da er außerhalb der Vertragslaufzeit entstanden ist, nicht decken.
Tätigkeitsschäden
Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden an fremden Sachen, an denen gewollt im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit gearbeitet wird.
Schadenbeispiel: Das Flachdach der örtlichen Backstube ist undicht. Der Dachdecker hat den Auftrag die Dachhaut zu reparieren. Beim Verschweißen der Bitumenbahnen wird durch zu langes Aufsetzen des Brenners ein Feuer an der Dachhaut ausgelöst. Die Dachhaut wird dadurch ernorm beschädigt und muss komplett ausgetauscht werden. Die Backstube macht die Kosten für die neue Bitumenabdichtung auf 600qm Dachfläche geltend.
Versehensklausel
Versehensklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung: Wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen werden dem Versicherer versehentlich nicht sofort gemeldet – im Grunde eine Obliegenheitsverletzung. Sofern der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass das Versäumnis auf einem Versehen beruht und die Meldung vornimmt, sobald Ihm das Versäumnis bewusst ist, wird dank der Versehensklausel das Versäumnis akzeptiert.
Schadenbeispiel: Der Garten- und Landschaftsbauer weitet seinen Tätigkeitsbereich um das Geschäftsfeld Winterdienst aus und vergisst dies dem Versicherer seiner Betriebshaftpflichtversicherung mitzuteilen. Die Firma verursacht bei der Winterdiensttätigkeit einen Schaden. Teilt sie nun dem Versicherer das Versäumnis unverzüglich mit und zahlt danach die angepasste Prämie bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Mangelbeseitigungsnebenkosten
Mangelbeseitungsnebenkosten in der Betriebshaftpflichtversicherung sind die Nebenkosten, die entstehen, wenn ein Mangel beseitigt werden muss. Es handelt sich dabei um die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zweck der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen. Die Kosten zur Behebung des mangelhaften Werkes selbst gehören nicht dazu.
Schadenbeispiel: Ein Mitarbeiter der Installationsfirma Muster hat in der Wand eine Wasserleitung fehlerhaft installiert (Werkmangel). Durch austretendes Wasser wurden die Wand und die Decke der darunterliegenden Wohnung durchfeuchtet. Um die Reparatur durchführen zu können, muss die Leitung in der Wand freigelegt werden. Später ist die Wand wieder in den ursprünglichen Zustand, einschließlich Putz-, Tapezier- und Malerarbeiten (Mangelnebenkosten), zu versetzen. Ein anderes Gewerk muss zerstört werden um den Mangel am eigenen Gewerk zu beheben und diese Kosten werden von der Versicherung übernommen, sofern ein Einschluss von Mangelbeseitigungsnebenkosten vorliegt. Die Kosten für den Werkmangel zählen dabei nicht zu den übernommenen Kosten.
Nachbesserungsbegleitschäden
Nachbesserungsbegleitschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden die im Zuge von Nachbesserungsarbeiten entstehen, damit ein entstandener Mangel beseitigt werden kann. Der Mangel an sich ist dabei nicht versichert, sonder ausschlielich die Begleitschäden die durch die Nachbesserung entstehen.
Schadenbeispiel: Die Musterfirma GmbH hat den Auftrag Leitungen in einem Bauprojekt zu verlegen. Für die Leitungsverlegung gibt es zwei verschieden große Lehrrohre. Der Mitarbeiter Max Mustermann passt nicht richtig auf und verbaut zu kleine Lehrrohre. Als die Leitungen dann im Nachgang durch die Lehrrohre gezogen werden sollen, fällt auf, dass diese viel zu eng sind. In der Zwischenzeit haben die anderen Gewerke die betroffenen Wände bereits verputzt und auch teilweise verfliest. Um den Mangel der falschen Lehrrohre zu beheben, müssen die bereits verputzten Wände wieder aufgestämmt werden. Die Schäden an den Wänden reguliert die Versicherung der Musterfirma GmbH über den Punkt: Nachbesserungsbegleitschäden.
Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden
Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden aufgrund von mangelnder Sicherungen von Gebäuden gegen Abrutschen oder Setzungen bei Erdarbeiten unterhalb der Gebäude-Fundamente.
Schadenbeispiel: Ein Mitarbeiter der Musterfirma soll zur Herstellung eines Abwasserkanals eine Begrenzungsmauer unterfahren. Die vorherigen Sicherheitsmaßnahmen, die der Mitarbeiter vorgenommen hat, waren nicht ausreichend und die Mauer stürzt beim Unterfahren ein. Der Schaden wird von der Versicherung übernommen, wenn dieser Deckungsinhalt vereinbart gilt.
Nebenarbeiten in anderen Handwerken gemäß §5 der Handwerksordnung
Nebenarbeiten in anderen Handwerken gemäß §5 der Handwerksordnung in der Betriebshaftpflichtversicherung: Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) besagt in §5: „Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.“ Ein Handwerker darf somit andere Handwerksarbeiten ausführen, sofern diese im Zusammenhang mit seiner eigenen Tätigkeit stehen.
Schadenbeispiel: Die Musterfima Dachdecker GmbH bekommt von seinem Kunden einen Auftrag bei dem ein kleiner Teil der Arbeiten Maurerarbeiten sind, die nötig sind, damit die Dachdeckerarbeiten ausgeführt werden können. Da der Teil der Arbieten schwindend gering ist, lohnt es sich nicht den Auftrag an eine Maurerfirma abzugeben. Die Musterfirma Dachdecker GmbH macht die Arbeiten gem. Handswerkordnung §5 mit. Bei den Maurerarbeiten fällt jedoch ein Stein herunter und beschädigt ein geparktes Kraftfahrzeug der Nachbarn. Zum Glück hat die Musterfirma Dachdecker GmbH eine Betriebshaftpflicht die auch die Nebenarbeiten gem. Handwerksordnung §5 mitabsichert und zahlt den Schaden am KFZ des Nachbarn.
Leistungs-Update-Garantie
Leistungs-Update-Garantie in der Betriebshaftpflichtversicherung: In der Regel erweitern Versicherer ihre Vertragsbedingungen über die Zeit. Mit einer Innovationsklausel profitiert der Versicherungsnehmer mit einem älteren Vertrag ebenfalls. Werden die Bedingungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, gelten diese neue Bedingungen auch für seinen Vertrag ohne zusätzliche Kosten.
Schadenbeispiel: Die Musterversicherungs AG erhöht Ihre Versicherungssummen für Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten von 200.000 EUR auf 250.000 EUR. Herr Müller hat seinerzeit seinen Vertrag noch mit 200.000 EUR für Mietsachschäden abgeschlossen – durch die Innovations-Klausel steigt die Versicherungssumme für seinen Vertrag ebenfalls ohne Vertragsanpassung auf 250.000 EUR.
Vermögensschäden durch Datenschutzrisiken
Vermögensschäden durch Datenschutzrisiken in der Betriebshaftpflichtversicherung: Kommt für reine Vermögensschäden durch Verletzung von Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu personenbezogenen Daten (gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 DSGVO) auf.
Schadenbeispiel: Der Versicherungsnehmer lässt eine Liste mit den Kreditkartendaten seiner Kunden offen im Büro liegen. Ein Trickbetrüger fotografiert die Liste und nutzt die Daten für betrügerische Käufe auf fremden Namen. Die Kunden fordern einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden.
WICHTIGSTE FRAGEN
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Je höher die vereinbarte Deckungssumme, umso geringer fällt das Risiko einer Nachhaftung für Ihren Betrieb aus. Achten Sie daher auf eine ausreichende Deckungssumme. 3 Millionen Euro pauschal für Personen und Sachschäden ist heute der Mindeststandard und sollte nicht unterschritten werden.
Wie kündige ich meine Betriebshaftpflicht?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ist diese Frist abgelaufen, verlängert sich Ihre Betriebshaftpflichtversicherung automatisch um ein Jahr.
Sind Subunternehmer mitversichert?
Als Auftraggeber von Subunternehmen stehen Sie in der Haftung gegenüber Ihrem Kunden oder Auftraggeber. Schäden die durch die Beauftragung von Subunternehmen entstehen sind entweder beitragsfrei mitversichert oder können gegen einen Beitragszuschlag in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden.
Ist die Betriebshaftpflicht gesetzliche Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung nicht. Nur für einige Berufsgruppen, wie zum Beispiel: Ärzte, Zahnärzte,Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer.
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