Betriebshaftpflichtversicherung
ab 51,73€ im Jahr

Betriebshaftpflichtversicherung
ab 51,73€ im Jahr

Hier finden Sie nützliche Verbraucher-Tipps zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung.

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 02. März 2023

Wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Gerätschaften Ihres Unternehmens geschädigt werden, sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet. Da die Höhe dieses Ersatzes unbegrenzt ist, können schnell Beträge entstehen, die Ihnen und dem Geschäft die Existenzfähigkeit entziehen können.

Eine Betriebshaftpflicht sichert Sie und Ihr Unternehmen ab, gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind nicht versichert.

Die Höhe des Beitrages hängt bei der Betriebshaftpflichtversicherung von folgenden Faktoren ab: Betriebsgröße, Art des Gewerbes, Selbstbehalt und Umsatz. Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.

Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Schäden an Menschen, Objekten oder Gerätschaften können teuer werden. Sinnvoll ist daher eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte jeder Selbstständige eine haben. Die betriebliche Haftpflichtversicherung ist eine absetzbare Betriebsausgabe, senkt Ihren steuerpflichtigen Gewinn und schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie oder Mitarbeiter Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind.

Zu unterscheiden sind folgende Branchen:

  • Einzelhandel
  • Bürobetriebe
  • Handwerker
  • Gastronomie
  • Hotelwesen
  • Gesundheitswesen
  • Industrie

Alle Wichtige zum Thema Betriebshaftpflicht in diesem Video.

Betriebshaftpflicht

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Betriebshaftpflicht – Einfach erklärt. Was versichert ist und auf was du achten solltest, erfährst du in diesem Video über die Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Leistungen der Betriebshaftpflicht.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt Schadenersatz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn Anspruch darauf besteht. Oder wehrt unbegründete Forderungen für Sie ab – auch vor Gericht. Sie übernimmt für Sie die Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten.

  • Personenschäden: Ein Personenschaden entsteht, wenn durch Ihr Handeln eine andere Person körperlich Schaden nimmt. Diese Person kann zum Beispiel ihr Kunde oder ein Angestellter Ihres Kunden sein. Personenschäden beziehen sich immer auf die Verletzung der körperliche Unversehrtheit eines Menschen.
  • Sachschäden: Als Sachschaden versteht man die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen. Wenn also zum Beispiel ein Handwerker im Zuge einer Montage beim Kunden etwas beschädigt. Nicht als Sachschaden gilt hingegen das Abhandenkommen von Sachen.
  • Vermögensschäden: Vermögensschäden, die reine finanzielle Verluste darstellen, z.B. den entgangenen Gewinn, sind ebenfalls keine Sachschäden.
  • Folgeschäden: Ein Schaden, der durch eine versicherte Gefahr mittelbar an versicherten Sachen entsteht, wobei ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Eintritt der versicherten Gefahr und dem Folgeschaden bestehen muss.

Zusatzbausteine der Betriebshaftpflichtversicherung.

Folgende Leistungen können zusätzlich eingeschlossen werden:

  • Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen
  • Tätigkeitsschäden
  • Versehensklausel
  • Nachhaftungsklausel
  • Mangelbeseitigungsnebenkosten
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden
  • Nebenarbeiten in anderen Handwerken
  • Leistungs-Update-Garantie
  • Vermögensschäden durch Datenschutzrisiken

Experten-Tipp!

Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung einschließen:

  • Nachhaftung (min. 5 Jahre)
  • Mietsachschäden an Gebäuden / Räumlichkeiten
  • Tätigkeitsschäden
  • Fehlen vereinbarter Eigenschaften
  • Versehensklausel
  • Leistungs-Update-Garantie

Was wird nicht von der Betriebshaftpflicht übernommen?

Was bezahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht, oder nur zum Teil:

  • vorsätzliches Handeln
  • Vermögensschäden
  • Eigenschäden sind nicht versichert
  • mutwillige Zerstörung

Die besten Tarife im Test
Wir haben überprüft – Leistungen im Fokus.

Im März 2023 haben unsere Experten einen Preis- und Leistungstest zur durgeführt. Im Fokus stand der Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter. Wir haben insgesamt 443 Tarife von über 25 Gesellschaften überprüft. Die Beiträge der Betriebshaftpflicht liegen zwischen 51,73€ Euro – 12.498 Euro im Jahr.

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