Wohnmobilversicherung
ab 158,35€ im Jahr
Inhaltsverzeichnis
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Genießen Sie die Urlaubstour mit Ihrem Wohnmobil.
Eine Reise ist eine Unternehmung, die reich an Erfahrungen ist. Bei der Wahl eines geeigneten Transportmittels ist das Wohnmobil häufig gefragt. Freiheit, Sicherheit und ein Bett zur ständigen Verfügung verlangen aber eine Haftpflichtversicherung, um mögliche Risiken abzudecken.
Die Höhe des Beitrages hängt bei der Wohnmobilversicherung von folgenden Faktoren ab: Anschaffungswert, Alter der Fahrer, der Einstufung (SF-Kasse) und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.
Sie können Ihr Wohnmobil Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko versichern.
Zusatzbausteine wie Schutzbrief, (Panne, Unfall oder Diebstahl) Auslandsschadenschutz oder Rabattschutz können zusätzlich eingeschlossen werden.
INFOFILM WOHNMOBIL VERSICHERUNG
1. DIE LEISTUNGEN DER HAFTPFLICHT
Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab:
Die Wohnmobil-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadensersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Folgende Schäden sind abdeckt:
- Personenschäden (Invalidität oder Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Reparaturkosten an Fahrzeugen/Objekten)
- Vermögensschäden
2. DIE TEIL- UND VOLLKASKO
Für Wohnmobile gibt es eine Kasko-Versicherung. Die Kaskodeckung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug. Bei der Wohnmobilversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkasko schützen Sie Ihr Wohnmobil gegen Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Auch nach einem Schaden, die SF Klasse bleibt immer bei hundert Prozent.
Folgende Schäden sind abgesichert:
- Brand und Explosion
- Diebstahl (auch Einbruchsdiebstahl)
- Glasbruchschäden (Lampen, Blinker)
- Wildschäden und Marderbisse
- Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Überschwemmung
- Kabelkurzschluss
Volkaskoversicherung für Wohnmobile
Mit der Vollkasko sind Sie gegen Eigenschäden und Vandalismus versichert.
Folgende Schäden sind abgedeckt:
- Schäden beim Ein- und Ausparken
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)
- selbst verschuldete Unfälle
WAS KOSTET DIE WOHNMOBILVERSICHERUNG
Die Beiträge liegen zwischen 158 Euro – 1770 Euro im Jahr
Die Beitragshöhe einer Wohnmobil-Versicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört der Anschaffungswert, Alter der Fahrer, der Einstufung (SF-Kasse) und der Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes. Eine Wohmobilversicherung bekommen Sie schon für 158,35€ im Jahr.
Wir beraten Sie gerne!
Unsere Berater freuen sich von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr auf Ihre Fragen.
Telefon: 02741- 9721273
kontakt@mawadirekt.de
3. UNSERE BESTEN TARIFE
Wir empfehlen Ihnen folgende Wohnmobil-Tarife
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Wohnmobilversicherung einschließen!
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- Erweiterte Wildschadenklausel
- Folgeschäden durch Tierbiss-/Marderbissschäden
- Bei Leasingfahrzeugen die GAP Deckung
Anbieter | Tarif | MAWA Test |
---|---|---|
Verti | PRO KLASSIK | 1 |
Allianz | Standart | 1 |
VHV | VHV | 2+- |
Lippische | Premium | 1- |
Württembergische | Standart | 1 |
AXA | Komfort | 1 |
4. TARIFRECHNER
Einstufung für die Wohnmobilversicherung: Die WKZ ist die Abkürzung für Wagniskennziffer. Sie dient der Risikobewertung in der Kfz- Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Abhängig von der Zulassung und Nutzungsart sind Wohnmobile in folgende WKZ eingeteilt:
WKZ 127 / Campingfahrzeuge
Eine Wohnmobil eVB-Nummer bekommen Sie automatisch vom Kfz-Versicherer Ihrer Wahl. Dafür stellen Sie bitte einen Antrag auf Versicherungsschutz für ein konkretes Fahrzeug in unserem Vergleichsrechner. Die eVB Nummer erhalten Sie am Schluß. Sollten Sie keine eVB Nummer bekommen haben erreichen Sie uns unter 02741-9721273 oder 0151-15580063. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihre Deckungskarte.
Diese Gesellschaften sind Gegenstand des Preis- und Leistungsvergleichs für die Wohnmobilversicherung. Durch laufende Updates, kann es zur eingeschränkten Verfügbarkeiten einzelner Tarife/Anbieter kommen.
Allianz Versicherung
Alte Leipziger
AXA Versicherung
die Bayerische
Barmenia Versicherung
Condor Versicherung
Da direkt
DEVK
Dialog
HDI Versicherung
Itzehoer
Kravag Allgemeine
Lippische Versicherung
R+V Versicherung
Versicherungskammer Bayern
Verti
VHV Versicherung
Württembergische
Zurich
Eine eVB-Nummer müssen Sie in diesen Fällen vorlegen:
– Erstzulasung eines Fahrzeuges
– Fahrzeugwechsel (Wohnmobil)
– Halterwechsel
– Wiederzulassung eines Wohnmobils
– Umzug
– Kurzzeitkennzeichen (Überführung)
WICHTIGE ZUSATZBAUSTEINE
Klausel (Grobe Fahrlässigkeit) in der Wohnmobilversicherung:
In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)
Mietfahrzeuge Deckung in der Wohnmobilversicherung:
Eine KH-Zusatzversicherung für im Ausland gemietete versicherungspflichtige Fahrzeuge (in der Regel für eine Dauer von 1 Monat).
Folgeschäden in der Wohnmobilversicherung durch Tier- und Marderbisse:
Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Folgeschäden bis zur vereinbarten Summe.
Sonderausstattung in der Wohnmobilversicherung:
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Die einzelnen versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Gesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile (AKB).
Elementarschäden in der Wohnmobilversicherung:
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches.
Wildschadenklausel in der Wohnmobilversicherung:
Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
EMPEHLENSWERTE ZUSATZBAUSTEINE
Schutzbriefleistungen in der Wohnmobilversicherung:
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Wohnmobils. Der Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Freie Werkstattwahl in der Wohnmobilversicherung:
Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Wohnmobil zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen.
Rabattschutz in der Wohnmobilversicherung:
Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
Auslandschadenschutz in der Wohnmobilversicherung:
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Wohnmobil im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
5. ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
Für alle, die Ihr Wohnmobil nicht über das ganze Jahr nutzen wollen. Zum Beispiel nicht während der Winterzeit. Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Das Wohnmobil muss nicht jedes Jahr an- und wieder abgemeldet werden. Das Saisonkennzeichen wird einmal beantragt und gilt dann automatisch für jede neue Saison. Und ganz wichtig: Kfz-Steuer und Versicherungskosten für Ihr Wohnmobil werden nur für den Zeitraum berechnet, in denen das Fahrzeug genutzt wird. Wohnmobile mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei Haftpflicht- Teil- und Vollkasko versichert (falls beantragt). In dieser Ruhezeit haben Sie Versicherungsschutz, falls Ihr Wohnmobil gestohlen wird, oder in Flammen steht.
Die Beiträge zur Wohnmobil-Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen. Achten Sie bitte dabei auf den entsprechenden Höchstsatz, der für Kfz-Versicherung gilt.
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Wohnmobil neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag.
Kündigung zum Jahreswechsel
Der 30. November ist in der Regel immer noch Stichtag für die Kündigung bei vielen Anbietern. Wer zum ersten eines Jahres wechseln möchte, sollte bis zum 30.11. seine Wohnmobilversicherung gekündigt haben.
Kündigung unterjährlig wechseln
Die Kündigungsfrist Ihrer Wohnmobilversicherung beträgt einen Monat bis zur sogenannten Hauptfälligkeit, also dem Tag, an dem Ihr Versicherungsschutz in Kraft tritt. Haben Sie zum Beispiel Ihre Versicherung zum 1. April abgeschlossen, können Sie Ihre bestehende Versicherung noch bis zum 28. Februar kündigen. Ansonsten verlängert sich Ihr Versicherungsschutz automatisch um ein Jahr.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht in der Wohnmobilversicherung, wenn Ihr Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht. Dann haben Sie das Recht, innerhalb der nächsten 30 Tage schriftlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie entweder Ihr angemeldetes Fahrzeug abmelden oder Sie sich ein neues zulegen.