
Wohngebäudeversicherung
ab 175,95€ im Jahr
Hier finden Sie nützliche Verbraucher-Tipps zum Thema Wohngebäudeversicherung.

Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschlag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig vom Alter des Hauses, Standort der Immobilie, Bauartklasse, Wohnfläche und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes. Sie können Ihr Wohngebäude gegen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel abgesichern.
Zusätzlich können Elementarschäden sowie unbenannte Gefahren eingeschlossen werden. Nebengebäude, Garagen, Carports und Gartenhäuser können mitversichert werden. Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.
Die Bausteine der Wohngebäudeversicherung

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung
Schäden an der eigenen Immobilie können teuer werden. Sinnvoll ist daher eine Gebäudeversicherung. Sie ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte sie jeder Hauseigentümer haben. In der Wohngebäudeversicherung werden Häuser nach Bauart und Bauartklassen I bis III eingestuft Brandrisiko). Risiken in Gebäuden mit Bauartklassen IV und V sowie FHG III sind für Versicherer hoch und damit schwer versicherbar.
Man unterscheidet folgende Gebäudearten:
Achtung: Bei Mehrfamilienhäuser mit Gewerbeanteil ist es wichtig, das die Gebäudeversicherung darüber informiert wird, wenn der gewerbliche Teil die 50% der Gesamtnutzung überschreitet. Im Schadenfall gibt es sonst massive Problme bei der Regulierung. Sehr viele Gebäudeversicherer kündigen nach Schadeneintritt den Vertrag. Dann wird es schwierig, einen neuen Versicherer für Ihr Wohngebäude zu finden.
Alle Wichtige zum Thema Gebäudeversicherung in diesem Video
Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Welche Punkte deckt die Gebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch und kann durch den Baustein Elementarschäden erweitert werden.
Zusatzbausteine der Gebäudeversicherung
Folgende Leistungen können zusätzlich eingeschlossen werden:
Bausteine der Elementarschadenversicherung

Experten-Tipp!
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Gebäudeversicherung einschließen:
Was wird nicht von der Gebäudeversicherung übernommen
Welche Schäden zahlt die Gebäudeversicherung nicht, oder nur zum Teil?
Tritt ein Wohngebäudeschaden ein, ist es gut über Experten versichert zu sein.
Sie können sich auf uns verlassen. Wir als Ihr Ansprechpartner unterstützen Sie im Schadenfall bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Gebäudeversicherung und sind montags bis freitags von 10:00 bis 16:00 Uhr unter 0800 6662228 für Sie erreichbar.
DIE WICHTIGSTEN BAUSTEINE
Grobe Fahrlässigkeit
Wird ein Gebäudeschaden durch grobe Fahrlässigkeit, das heißt das Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht in besonderem Maße wider besseren Wissens, herbeigeführt, kürzt oder streicht der Versicherer die Entschädigung nicht. Vereinzelt sind hier jedoch maximale Entschädigungssummen vereinbart [sofern dies so ist, werden diese im Leistungsvergleich angegeben]. Beispiel für grob fahrlässiges Vorgehen: Der Versicherungsnehmer verlässt temporär das Gebäude – in etwa für einen Einkauf – obwohl ihm bewusst ist, dass im Wohnzimmer noch einige Teelichter brennen.
Aufräum- und Abbruchkosten
Als Aufräum- und Abbruchkosten werden die Kosten bezeichnet, die nach einem versicherten Schadenfall anfallen, um Reste zerstörter loser versicherter Sachen (zum Beispiel Bestandteile eines abgedeckten Daches) zu entfernen oder mit dem Grund verbundene zerstörte versicherte Sachen (zum Beispiel Grundmauern) abzureißen und anschließend vom Versicherungsgrundstück zu entfernen. Ziel der Aufräum- und Abbruchkosten ist es, den Versicherungsort in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Elementarschäden
Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Beispielsweise gelten Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch oder Erdsenkungen als Elementarschäden. Ebenso Starkregen, Hochwasser und Rückstau sind mitversichert.
Rohrverstopfungen
Sofern vereinbart sind die Kosten für die Entfernung einer Rohrverstopfung durch Fachpersonal versichert.
Anprall fremder Kraftfahrzeuge
Gebäudebeschädigungen durch Kraftfahrzeuge, die nicht von im versicherten Gebäude wohnende oder diese besuchende Personen durch Gegenfahren, Streifen, etc. verursacht werden, sind versichert. Dieser Zusatz bietet deshalb einen entscheidenden Mehrwert gegenüber der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Halters, da diese nicht zum Neuwert, sondern nur zum Zeitwert entschädigt.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Versichert sind Mehrkosten (zuzüglich zum Neuwert) durch behördliche Auflagen, die sich infolge einer Instandsetzung durch einen versicherten Schadenfall ergeben. Sind jene behördliche Auflagen jedoch bereits bei Eintritt des Schadenfalls bekannt, sind die Mehrkosten nicht versichert.
Hotelkosten im Schadenfall
Ist das Gebäude durch einen versicherten Schadenfall vorübergehend unbewohnbar, werden die Kosten für eine Unterbringung in einem Hotel erstattet [Angabe pro Tag].
Gebäudebeschädigungen durch Einbruch
Schäden zum Beispiel an Außentürzargen, Mauerwerk und Fensterrahmen durch das Eindringen unbefugter Dritter im Rahmen eines Einbruchs sind versichert.
Marktgarantie
Marktgarantie in der Wohngebäudeversicherung: Bietet für den versicherten Deckungsumfang ein anderer Versicherer einen besseren/höheren Deckungsumfang, so wird die Leistung dementsprechend erweitert.
Beispiel: Domcura Topschutz inkl. unbenannte Gefahren + Marktgarantie
Unbenannte Gefahren
Unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung sind alle Schadenursachen,die nicht in einem unserer Versicherungsprodukte genannt und versicherbar sind, die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Beispiel: Domcura Topschutz inkl. unbenannte Gefahren + Marktgarantie
WICHTIGSTE FRAGEN
Was zählt zur Wohnfläche?
- Flur, Bäder und Toiletten
- Küche, Ess-, Schlaf- und Wohnzimmer
- beruflich genutzte Räume, zum Beispiel Arbeitszimmer
- Hobbyräume, Schwimmbäder und Wintergärten
Nicht zur Wohnfläche gehört:
- Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen
- Heizungsräume, Waschküchen und Trockenräume
- Gewächshäuser, Lagerräume im Keller und auf dem Dachboden
Was mache ich im Schadensfall?
Ist ein Gebäudeschaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer ein paar Punkte beachten, damit die Abwicklung über die Gebäudeversicherung reibungslos funktioniert:
- Schaden dokumentieren (Fotos machen)
- Melden Sie die Schäden direkt der Versicherung
- Zustand unverändert lassen (Notdürftigste veranlassen)
Wie kündige ich meine Gebäudeversicherung?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ist diese Frist abgelaufen, verlängert sich Ihre Wohngebäudeversicherung automatisch um ein Jahr.
Ist die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Gebäudeversicherung können nicht steuerlich abgesetzt werden.
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