Unfallversicherung
ab 17,85€ im Jahr
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BAUSTEINE UNFALLVERSICHERUNG

UNFALLVERSICHERUNG – EINFACH ERKLÄRT
DIE GLIEDERTAXE – EINFACH ERKLÄRT
Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad richtet sich nach dem Wert, der in der jeweiligen Gliedertaxe (Unfalltarif) aufgeführt ist. Die Gliedertaxe beschreibt in einer Tabelle die körperliche Beeinträchtigung in Prozent. Je höher der Invaliditätsgrad, desto mehr Geld zahlt die Unfallversicherung.
Wie hoch sollte die Grundsumme sein
Die Grundsumme sollte mindestens das Zwei- bis Dreifache des Bruttoverdienstes betragen. Bei Kindern empfehlen wir eine Grundsumme von 85.000€ – 100.000€.
Welche Progression soll ich nehmen
Wir empfehlen eine Progression von 350 bis 500 Prozent bei Vollinvalidität.
Rechenbeispiel:
Grundsumme 100.000€
Invaliditätsgrad von 70%
ohne Progession = 70.000€
350% Progession = 200.000€
500% Progession = 260.000€
Was ist eine verbesserte Gliedertaxe?
Die verbesserte Gliedertaxe gilt für die Branche nicht einheitlich. Einige Gesellschaften bieten gegen Mehrbeitrag die Vereinbarung einer verbesserten Gliedertaxe an.
Bereich Körper | Normal | verbessert |
Arm | 70 % | 80 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogens | 65 % | 80 % |
Arm bis unterhalb des Ellenbogens | 60 % | 80 % |
Hand | 55 % | 75 % |
Daumen | 20 % | 35 % |
Zeigefinger | 10 % | 20 % |
anderer Finger | 5 % | 15 % |
Auge | 50 % | 60 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % | 50 % |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 70 % | 80 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % | 80 % |
Bein bis über der Mitte des Oberschenkels | 50 % | 80 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 45 % | 80 % |
Fuß | 40 % | 70 % |
große Zehe | 5 % | 20 % |
andere Zehe | 2 % | 10 % |
Dünn- und Dickdarm | 0 % | 25 % |
Gallenblase | 0 % | 10 % |
Geruchssinn | 10 % | 20 % |
Lungenflügel | 0 % | 50 % |
Magen | 0 % | 20 % |
Milz | 0 % | 10 % |
Niere | 0 % | 25 % |
beide Nieren | 0 % | 100 % |
Stimme | 0 % | 100 % |
Vorerkrankungen in der Unfallversicherung
Bei einer Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen entfällt bei Vertragsabschluss der Fragekatalog, in dem bestehende Erkrankungen anzugeben sind. Unser Empfehlung für die Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen: VHV Exlusiv und Basler Gold Taxe100.
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Wir haben überprüft – Leistungen im Fokus
Im Januar 2021 haben unsere Experten einen Preis- und Leistungstest zur durgeführt. Im Fokus stand der Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter. Wir haben insgesamt 151 Tarife von über 49 Gesellschaften überprüft überprüft. Die Beiträge der Unfallversicherung liegen zwischen 17 Euro – 769 Euro im Jahr.

Unfallversicherung
VHV Exklusiv
Testergebnis: Hervorragend
Mitwirkung von Krankheiten: 100%
Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Ja
Eigenbewegung: mitversichert
Erhöhte Kraftanstrengung: mitversichert
Verbesserte Gliedertaxe: Ja

Unfallversicherung
Basler Gold Taxe 100
Testergebnis: Hervorragend
Mitwirkung von Krankheiten: 75%
Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Ja
Eigenbewegung: mitversichert
Erhöhte Kraftanstrengung: mitversichert
Verbesserte Gliedertaxe: Ja

Unfallversicherung
Adam Riese Riesig XXL
Testergebnis: Sehr gut-
Mitwirkung von Krankheiten: 75%
Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Nein
Eigenbewegung: mitversichert
Erhöhte Kraftanstrengung: mitversichert
Verbesserte Gliedertaxe: Ja

Unfallversicherung
Manufaktur Premium Plus
Testergebnis: Sehr gut
Mitwirkung von Krankheiten: 75%
Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Nein
Eigenbewegung: mitversichert
Erhöhte Kraftanstrengung: mitversichert
Verbesserte Gliedertaxe: Ja

Unfallversicherung HK
Einfach Komplett Premium Plus
Testergebnis: Hervorragend
Mitwirkung von Krankheiten: 100%
Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Nein
Eigenbewegung: mitversichert
Erhöhte Kraftanstrengung: mitversichert
Verbesserte Gliedertaxe: Ja

Unfallversicherung
allsafe home prime
Testergebnis: Sehr gut+
Mitwirkung von Krankheiten: 100%
Verzicht auf Gesundheitsprüfung: Nein
Eigenbewegung: mitversichert
Erhöhte Kraftanstrengung: mitversichert
Verbesserte Gliedertaxe: Ja
Ihre Sicherheit ist uns wichtig – im Schadenfall unterstützen wir Sie!
Wir als Ihr Ansprechpartner unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem Versicherer. Verlassen Sie sich auf uns! Legen Sie jetzt den Grundstein und genießen Sie den digitalen Service-Plus von MAWA Finanz.
WICHTIGE EINSCHLÜSSE
Keine Anrechnung von Krankheiten
Mitwirkungen von Krankheiten in der Unfall: Sofern eine Anrechnung (in %) vereinbart ist, darf der Versicherer vorhandene Vorerkrankungen im Schadenfall zur Bewertung heranziehen. Hat in einem solchen Fall eine Vorerkrankung kausal am Unfall und/oder den Unfallfolgen mitgewirkt, darf der Versicherer die Entschädigung entsprechend kürzen. Das gilt aber nur, sofern das ärztliche Gutachten feststellt, dass die Mitwirkung dieser Vorerkrankung dem vereinbarten Mitwirkungsanteil entspricht oder diesen übersteigt. Es gilt also: Je höher der Prozentsatz desto besser für Ihren Kunden. Ideal ist das Tarifmerkmal „keine Anrechnung“ , dann dürfen vorhandene Vorerkrankungen/Erkrankungen des Kunden für die Bewertung eines Unfalls nicht hinzugezogen werden.
Eigenbewegungen
Eigenbewegung: Damit ein Unfall nach Definition vorliegt, ist grundsätzlich ein plötzliches und von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis von Nöten, wodurch beispielsweise ein Bandscheibenvorfall bei der Gartenarbeit oder ein Bänderriss beim Sport durch bloßes Umknicken per Definition keine Unfälle sind. Ist ein Einschluss der Eigenbewegungen vereinbart, wird der Unfallbegriff auf diese Fälle der Eigenbewegung ohne Einwirkung von außen erweitert.
Erhöhte Kraftanstrengung
Erhöhte Kraftanstrengung in der Unfall: Unfälle, die im direkten, kausalen Zusammenhang mit erhöhtem Kraftaufwand stehen, sind versichert. Erhöhte Kraftanstrengungen liegen zum Beispiel beim Heben, Tragen und Schieben schwerer Gegenstände vor.
Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere
Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere: Da Infektionen Erkrankungen sind, die der Körper selbst ausbildet, sind sie per Definition kein Unfall. Kommen diese Infektionen jedoch aufgrund von Verletzungen der Haut durch Tiere zustande (bspw. eine Borreliose-Erkrankung durch einen Zeckenbiss oder eine Tetanus-Infektion durch die Kratzattacke einer Katze), wird jene Infektion bei Vereinbarung als Unfall bewertet.
EMPEHLENSWERTE ZUSATZBAUSTEINE
Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
Herzinfarkte und Schlaganfälle erfüllen den Unfallbegriff nicht und sind selbst nicht versichert. Erleidet die versicherte Person jedoch eine weitergehende Gesundheitsschädigung aufgrund eines Unfalls, dessen Ursache das getrübte Bewusstsein durch Herzinfarkt/Schlaganfall ist, sind die Folgen daraus versichert. Beispiel: Ein Autofahrer erleidet einen Infarkt und fährt nur deswegen gegen einen Baum und bricht sich beide Beine. Für die Knochenbrüche leistet die Unfallversicherung je nach vereinbarten Leistungen. Tritt jedoch auch noch die dauerhafte Lähmung (= bleibende Funktionseinschränkung = Invalidität) eines Armes auf, die jedoch nicht im Baum-Anprall, sondern in der Herzattacke selbst ursächlich ist, ist keine Leistung seitens des Versicherers fällig.
Unfälle auf Grund von Übermüdung oder Erschrecken
Unfälle auf Grund von Übermüdung oder Erschrecken: Unfälle, deren Ursachen in Schlafentzug (Übermüdung) der versicherten Person oder in einem Akt des Erschreckens durch eine dritte Person zu finden sind, gelten entgegen der Basisbedingungen (Ausschluss: Bewusstseinsstörung) als versichert.
Nahrungsmittelvergiftung
Erleidet die versicherte Person aufgrund der Einnahme von festen und/oder flüssigen Stoffen durch den Schlund, im Glauben es würden nicht gesundheitsschädliche Nahrungsmittel zugeführt werden, eine Schädigung (bspw. wegen eines überschrittenen Haltbarkeitsdatum oder unsachgemäßer Lagerung oder Zubereitung der Nahrungsmittel), so ist dies versichert.
Verzicht auf Gesundheitsprüfung
Der Verzicht auf Gesundheitsprüfung bedeutet, dass der Versicherer bei Antragsstellung keine Gesundheitsfragen stellt, die das Zustandekommen des Vertrages beeinflussen könnten. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Vorschadenangabe auch bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen nicht entfällt.
SONSTIGE ERWEITERUNGEN
Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Meldet sich der Versicherungsnehmer arbeitssuchend, kann er den Versicherer um Freistellung von der Prämienzahlung bitten, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht. Für diese Beitragsbefreiung gibt es jedoch verschiedene Voraussetzungen, welche über die jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt sind (z. B. Wartezeiten und der Ausschluss der Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer).
Sofortleistungen bei Krebserkrankung
Der Ausbruch einer Krebserkrankungen erfüllt den Unfallbegriff in mehrfacher Hinsicht nicht und ist in fast allen Produkten am Markt nicht versichert. Einige wenige Ausnahmen sichern im Fall der Fälle jedoch eine feste Einmalzahlung zu.
WICHTIGE FRAGEN ZUR UNFALLVERSICHERUNG
Habe ich beim Sport vollen Unfallschutz?
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch bei einer Sportverletzung ist, dass Sie für die Ausübung der Sportart kein Geld erhalten. Berufssportler sind in der privaten Unfallversicherung nicht versicherbar und benötigen wie Motorsportler, eine spezielle Unfallversicherung.
Wie kündige ich meine Unfallversicherung?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ist diese Frist abgelaufen, verlängert sich Ihre Unfallversicherung automatisch um ein Jahr.
Ist die Unfallversicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Unfallversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden.
Unter Anlage Vorsorgeaufwände (Zeile 46 – 50)
Was mache ich im Schadensfall?
Ist ein Unfall eingetreten, muss der Versicherungsnehmer ein paar Punkte beachten, damit die Abwicklung über die Unfallversicherung reibungslos funktioniert:
- Unfallanzeige stellen und den Versicherer ausführlich über das Unfallereignis zu informieren.
- Sie haben eine Meldefrist bei Invalidität von 15 Monaten nach Eintritt des Unfallereignisses.
- Die Meldefrist bei einem Unfalltod beträgt 48 Stunden.