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Pferdehaftpflichtversicherung | Die besten Tarife

Warum eine Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 10. Oktober 2023

Warum eine Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Die Pferdehaftpflicht deckt in der Regel Schäden ab, die das Pferd verursacht, wenn es ausbricht, jemanden tritt oder beißt, Sachschäden verursacht oder einen Unfall verursacht. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und Gerichtskosten, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Überlegen Sie, welche spezifischen Risiken für Ihr Pferd bestehen. Zum Beispiel kann eine Versicherung, die auch Reitbeteiligungen oder Fremdreiter abdeckt, sinnvoll sein.

Die Höhe der Versicherungssumme sollte ausreichend sein, um mögliche Schäden abzudecken. Eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro wird empfohlen. Vertragsbedingungen genau prüfen: Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch, um mögliche Fallstricke oder Ausschlüsse zu erkennen. Bei Unklarheiten sollten Sie den Versicherungsanbieter kontaktieren, oder einen unserer Experten zu Rate ziehen.

Bausteine der Haftpflichtversicherung

Bausteine der Pferdehaftpflichtversicherung auf einem Blick. Bildquelle: www.dieversicherer.de
In der privaten Haftpflichtversicherung sind zahme Kleintiere mitversichert. Das Halten und Hüten von Pferden sowie anderen Reit- und Zugtieren müssen Sie jedoch über eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern. Bildquelle: www.dieversicherer.de

Wer benötigt eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung wird in erster Linie von Pferdebesitzern benötigt. Dies können sowohl Privatpersonen sein, die ein oder mehrere Pferde besitzen, als auch gewerbliche Betriebe wie Reitställe, Reitschulen oder Pensionsställe. Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die das Pferd verursachen kann, sei es durch Verletzungen von Personen oder Tieren, Sachschäden oder Vermögensschäden. Da Pferde unberechenbare Tiere sind und auch bei bester Pflege und Ausbildung Unfälle passieren können, ist eine Pferdehaftpflichtversicherung für jeden Pferdebesitzer empfehlenswert.

Zu unterscheiden sind folgende Tarife:

  • Haftpflicht für berittene Pferde (Reitpferde): Diese Versicherung deckt Schäden ab, die das Pferd während des Reitens oder bei anderen sportlichen Aktivitäten verursacht.
  • Haftpflicht unberittene Pferde (Aufzucht-, Weide- und Gnadenbrotpferde): Diese Versicherung gilt für Pferde, die nicht geritten werden und beispielsweise auf der Weide stehen oder in der Aufzucht sind. Sie deckt Schäden ab, die das Pferd in diesen Situationen verursacht.
  • Ponys bis 148 cm Stockmaß: Hierbei handelt es sich um eine spezielle Versicherung für Ponys mit einer bestimmten Größe. Auch hier werden Schäden abgedeckt, die das Pony verursacht.

Die Leistungen der Pferdehaftpflicht

Schäden in diesen Bereichen deckt die Pferdehaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme ab:

  • Sachschäden: Wenn Ihr Pferd beispielsweise fremdes Eigentum beschädigt, wie zum Beispiel Zäune, Weidezubehör oder Fahrzeuge.
  • Personenschäden: Wenn Ihr Pferd eine Person verletzt, zum Beispiel durch Beißen, Treten oder Umrennen. Die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und Schmerzensgeld ab.
  • Mietsachschäden an Gebäuden, Pferdeanhängern, Stallungen, Reithallen und Boxen können in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sein. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für Schäden übernimmt, die Ihr Pferd an gemieteten oder geliehenen Gebäuden oder Einrichtungen verursacht. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, da nicht alle Versicherungsanbieter automatisch Mietsachschäden abdecken.
  • Reitbeteiligungen und Fremdreiter: Wenn andere Personen Ihr Pferd reiten oder sich als Reitbeteiligung um Ihr Pferd kümmern, sind Schäden, die durch diese Personen verursacht werden, normalerweise mitversichert.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice zu prüfen, da der Leistungsumfang je nach Versicherungsanbieter variieren kann.

Welche Ausgaben fallen für eine Pferdehaftpflicht an?

Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht sind überschaubar. Bereits ab etwa 124 Euro pro Jahr kann man eine gute Versicherung für sein Pferd abschließen. Für besonders umfangreiche Tarife muss man mit Kosten zwischen 125 und 169 Euro pro Jahr rechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Preise nur als grobe Richtwerte dienen und je nach Versicherungsanbieter, Leistungsumfang und individuellen Bedürfnissen variieren können.

Welche Ausgaben fallen für eine Pferdehaftpflicht an?

Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht sind überschaubar. Bereits ab etwa 124 Euro pro Jahr kann man eine gute Versicherung für sein Pferd abschließen. Für besonders umfangreiche Tarife muss man mit Kosten zwischen 83 und 169 Euro pro Jahr rechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Preise nur als grobe Richtwerte dienen und je nach Versicherungsanbieter, Leistungsumfang und individuellen Bedürfnissen variieren können.

Es gibt große Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern, daher lohnt es sich, vor dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung einen Tarifvergleich durchzuführen. So kann man sicherstellen, dass man den bestmöglichen Schutz zum besten Preis erhält.

Zusatzbausteine der Pferdehaftpflichtversicherung

Je nach individuellem Bedarf können in der Pferdehaftpflichtversicherung zusätzliche Bausteine eingeschlossen werden, um einen erweiterten Schutz zu gewährleisten.

  • Die Forderungsausfallversicherung bietet Schutz, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall oder Schaden mit seinem Pferd geschädigt wird und der Verursacher nicht über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt oder zahlungsunfähig ist. In solchen Fällen übernimmt die Forderungsausfallversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
  • Der Rechtsschutz zur Ausfalldeckung greift, wenn der Versicherungsnehmer rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten muss, um den entstandenen Schaden geltend zu machen. Die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Maßnahmen werden von dieser Zusatzleistung übernommen.
  • Flurschäden: Wenn Ihr Pferd Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Naturschutzgebieten verursacht, können diese Kosten von der Versicherung übernommen werden.
  • Die Neuwertenstädigung ist eine wichtige Komponente in der Pferdehaftpflichtversicherung, die sicherstellt, dass der Geschädigte bei einem Schaden durch das Pferd den entstandenen Schaden zum Neuwert und nicht zum Zeitwert ersetzt bekommt.
  • Opferschutz bei Pferderippern: Einige Versicherungsanbieter bieten einen Zusatzbaustein an, der den Opferschutz bei Pferderippern abdeckt. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für Schäden übernimmt, die durch absichtliche Handlungen von Dritten gegenüber Ihrem Pferd entstehen.
  • Die Bestleistungsgarantie der Pferdehaftpflichtversicherung bezieht sich auf die Leistungen und Konditionen, die von der Versicherung angeboten werden. Sie stellt sicher, dass im Falle eines Schadens immer die bestmögliche Leistung erbracht wird, ohne Rücksicht auf andere Bedingungen oder Einschränkungen in der Police. Dies bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Schaden bestmöglich zu regulieren und den Versicherten angemessen zu entschädigen. Die Bestleistungsgarantie bietet somit eine zusätzliche Sicherheit für Pferdebesitzer, da sie gewährleistet, dass sie im Ernstfall optimal abgesichert sind.

Was wird nicht von der Pferdehaftpflicht übernommen?

Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren, aber im Allgemeinen werden folgende Schäden nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen:

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden: Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich Schäden verursacht, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und dadurch Schäden entstehen, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder den Schaden nur teilweise übernehmen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die an Dritten verursacht werden. Schäden an eigenen Sachen, wie zum Beispiel dem eigenen Pferd oder dem eigenen Reitzubehör, sind normalerweise nicht versichert.

Schäden durch bestimmte Risiken: Manche Versicherungen schließen bestimmte Risiken, wie zum Beispiel Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Naturkatastrophen, von der Deckung aus.

Pferdeversicherungen

Pferdehaftpflicht Test – Die besten Tarife im Vergleich

Im August 2023 haben unsere Experten einen umfassenden Preis- und Leistungstest zur Pferdehaftpflichtversicherung durchgeführt. Dabei lag der Fokus auf dem Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie den Beiträgen der Anbieter. Insgesamt wurden 121 Tarife von über 71 Gesellschaften überprüft, um unseren Kunden eine umfassende Übersicht zu bieten. Die Ergebnisse zeigten, dass die Beiträge der Pferdehaftpflichtversicherung im Jahr zwischen 83,24 € und 209,63 € liegen. Unser Online-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, den passenden Pferdehaftpflicht Tarif zu finden. Geben Sie einfach die erforderlichen Informationen ein, wie zum Beispiel die Anzahl der Pferde, die gewünschte Versicherungssumme und eventuelle Zusatzleistungen. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Übersicht über die verfügbaren Tarife und deren Preise. So können Sie ganz einfach vergleichen und den Tarif wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt.

Drei empfehlenswerte Pferdehaftpflichtversicherungen für Sie

TarifCIF4ALL best adviceEinfach Komplett papierlosPferde Premium Plus 3.0
Beitrag für ein Pferd99,85 € jährlich84,82 € jährlich113,05 € jährlich
Generelle Selbstbeteiligung0 EUR0 EUR0 EUR
Personen – u. Sachschäden50.000.000 EUR10.000.000 EUR15.000.000 EUR
Vermögensschäden50.000.000 EUR10.000.000 EUR15.000.000 EUR
Mietsachschäden an Gebäuden50.000.000 EUR5.000.000 EUR15.000.000 EUR
Mietsachschäden an Pferdeanhängern50.000.000 EUR10.000 EUR15.000.000 EUR
Selbstbeteiligung bei Mietsachschäden
an Pferdeanhängern
250 EUR0 EUR0 EUR
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen
und Boxen
50.000.000 EUR10.000 EUR15.000.000 EUR
Selbstbeteiligung bei Mietsachschäden an
Stallungen, Reithallen und Boxen
0 EUR0 EUR0 EUR
Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europaunbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit5 Jahre5 Jahre5 Jahre
Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig)
Fohlen mitversichert1 Jahr1 Jahr1 Jahr, 6 Monate
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
nicht gewerbsmäßige Teilnahme an Turnieren
nicht gewerbsmäßige Teilnahme an Pferderennen
Flurschäden
Fremdreiter-Risiko
Forderungsausfalldeckung ab1 EUR1 EUR1 EUR
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
Weitere BesonderheitenDieser Tarif beinhaltet keine
weiteren Besonderheiten.
Nachlassmöglichkeiten:
10% Nachlass sofern in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung keine
Haftpflichtansprüche gegenüber dem VN in seiner Eigenschaft als Tierhalter geltend gemacht und eine jeweils gültige
Chip-bzw. Lebens-Nummer zu den zu versichernden Tieren angegeben wird. (
Nachlass ist oben schon eingerechnet)
Erweiterte Vorsorge beinhaltet:
Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall
NV Besitzstands-Garantie
NV Best-Leistungs-Garantie
NV Lückenlos-Garantie
(Konditionsdifferenzdeckung)
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Gewerbliche Nutzung von Pferden bis 12.000 EUR Jahresumsatz
Kosten für Nottötung nach einem versicherten Schadenfall bis 5.000 EUR
Kosten für die Abholung durch einen Abdecker nach einem versicherten Schadenfall bis 5.000 EUR
Neuwertentschädigung bis 2.500 EUR
➡️ ConceptIF beantragen➡️ Haftpflichtkasse beantragen➡️ NV Versicherung beantragen

Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht

Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt

Schäden, die durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt eines Pferdes verursacht werden, sind in der Regel nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Dies liegt daran, dass die Deckung von Schäden durch die Fortpflanzung von Pferden oft als spezielle Versicherung, wie beispielsweise eine Deckhengsthaftpflichtversicherung, angeboten wird.

Wenn ein Pferd ungewollt Schäden durch einen Deckakt verursacht, kann es sein, dass der Besitzer des Hengstes für diese Schäden haftbar gemacht wird. In solchen Fällen ist es ratsam, eine spezielle Deckhengsthaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um zu wissen, welche Schäden im Zusammenhang mit einem Deckakt abgedeckt sind und welche nicht.

Die Neuwertentschädigung in der Pferdehaftpflicht?

Die Neuwertentschädigung in der Pferdehaftpflichtversicherung bezieht sich auf Schäden, die das versicherte Pferd bei Dritten verursacht. Im Falle eines Schadens wird dem Geschädigten der Wert des beschädigten Gegenstands oder der beschädigten Sache zum Neuwert erstattet, anstatt zum Zeitwert.

Der Neuwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Sache, also den Betrag, den man aufwenden müsste, um einen gleichwertigen Gegenstand neu zu erwerben. Der Zeitwert hingegen berücksichtigt den Alterungs- und Abnutzungsgrad einer Sache und ist somit niedriger als der Neuwert.

Durch die Neuwertentschädigung erhalten Geschädigte den vollen Wert des beschädigten Gegenstands ersetzt, was ihnen ermöglicht, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Dies bietet eine bessere finanzielle Absicherung im Vergleich zur Entschädigung zum Zeitwert, bei der der Geschädigte möglicherweise nicht den vollen Wert des beschädigten Gegenstands zurückerhält.

Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europa

Es besteht über die Pferdehaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts in Europa. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch dann gilt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund seines Berufs oder aus anderen Gründen vorübergehend ins Ausland zieht.

Allerdings ist es wichtig, die genauen Bedingungen der Pferdehaftpflicht zu prüfen, da diese je nach Versicherungsunternehmen variieren können. Einige Pferdehaftpflichttarife bieten möglicherweise einen begrenzten Versicherungsschutz im Ausland an, während andere eine uneingeschränkte Deckung bieten.

Es ist ratsam, vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Versicherungsunternehmen Rücksprache zu halten und sich über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren. Möglicherweise müssen zusätzliche Informationen oder Dokumente eingereicht werden, um den Versicherungsschutz für Ihr Pferd im Ausland zu gewährleisten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz in der Regel nur für vorübergehende Aufenthalte gilt. Wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft ins Ausland zieht, kann es sein, dass der Versicherungsschutz für Ihr Pferd erlischt oder dass eine separate Auslandsversicherung erforderlich ist.

Sind Flurschäden mitversichert?

In der Regel übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung keine Schäden, die durch Flurschäden verursacht werden. Flurschäden beziehen sich auf Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Weiden oder anderen Grünflächen, die durch das Pferd verursacht werden, zum Beispiel durch das Abgrasen oder das Zertrampeln von Pflanzen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die an Dritten verursacht werden, wie zum Beispiel Personen- oder Sachschäden. Flurschäden werden oft als eigenes Risiko betrachtet und müssen gegebenenfalls separat versichert werden, zum Beispiel durch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um zu wissen, welche Schäden von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt sind und welche nicht

Sind Fohlen mitversichert?

Ob Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind, hängt von den genauen Bedingungen der Versicherungspolice ab. In der Regel sind Fohlen während eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt automatisch in der Pferdehaftpflichtversicherung der Mutterstute mitversichert. Dieser Zeitraum kann je nach Versicherung unterschiedlich sein und sollte in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mitversicherung von Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung normalerweise nur für Schäden gilt, die das Fohlen während dieser Zeit verursacht. Sobald das Fohlen eine gewisse Altersgrenze erreicht oder abgesetzt wird, ist es in der Regel nicht mehr automatisch in der Pferdehaftpflichtversicherung der Mutterstute mitversichert. In diesem Fall sollte eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung für das Fohlen abgeschlossen werden.

Wie kündige ich meine Pferdehaftpflicht?

Um Ihre Pferdehaftpflichtversicherung zu kündigen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen: Lesen Sie Ihre Versicherungspolice durch und überprüfen Sie die Kündigungsfrist sowie die Kündigungsmodalitäten. Diese Informationen finden Sie normalerweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kleingedruckten.

Schreiben Sie eine Kündigungserklärung: Verfassen Sie ein formelles Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Versicherungsnummer und das Datum angeben. Geben Sie außerdem an, dass Sie die Pferdehaftpflichtversicherung kündigen möchten und nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum.

Senden Sie das Kündigungsschreiben: Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an Ihre Versicherungsgesellschaft. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung erhalten.

Prüfen Sie den Eingang der Kündigung: Überwachen Sie den Eingang Ihrer Kündigung und bewahren Sie alle Unterlagen als Nachweis auf.

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