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Wohnwagenversicherung | Die besten Tarife

Wohnwagenversicherung: Deckungsumfang und Leistungen

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 02. Januar 2024

Als Besitzer eines PKWs besitzen Sie die Möglichkeit, auf Reisen oder im Urlaub sehr mobil zu sein. Die Nutzung eines Wohnwagen kombiniert diese Freiheit mit Komfort und einem nahen Schlafplatz. Für diese Qualitäten ist jedoch eine Haftpflichtversicherung vorgesehen, die Ihnen im Schadensfall die größten finanziellen Lasten abnimmt.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig vom Anschaffungswert und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes. Sie können Ihren Wohnwagen Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko versichern. Sonderausstattungen bei Ihrem Wohnwagen bitte prüfen. Je nach Versicherer ist das Zubehör (die Sonderausstattung) bis zu einer bestimmten Grenze zwischen (1 000 EUR und unbegrenzt) beitragsfrei mitversichert.

Die Leistungen der Wohnwagenversicherung

Die Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen bietet eine Vielzahl von Leistungen. Sie leistet Schadensersatz bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen bei begründeten Ansprüchen Dritter. Das bedeutet, dass beispielsweise Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Wohnwagen verursacht werden, abgedeckt sind. Darüber hinaus wehrt die Versicherung auch unberechtigte Forderungen ab, sodass Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen geschützt sind.

Die Leistungen der Wohnwagen-Haftpflichtversicherung umfassen in der Regel:

  • Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Wohnwagen verursacht werden
  • Übernahme der Kosten für Schadensersatzansprüche Dritter bis zur vereinbarten Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Schutz vor finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen
  • Individuelle Anpassung des Versicherungsumfangs an die persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben
  • Unterstützung bei der Regulierung von Schadensfällen
  • Beratung und Betreuung durch den Versicherer
  • Absicherung bei Unfällen im In- und Ausland
  • Schutz vor finanziellen Risiken bei Verkehrsunfällen oder anderen Schadensereignissen, die durch den Wohnwagen verursacht werden.

Die Vorteile der Wohnwagen Teilkasko

Für Ihren Wohnwagen bieten wir eine umfassende Kaskoversicherung an. Die Kaskodeckung schützt Ihr Fahrzeug vor Schäden. In der Wohnwagenversicherung gibt es die Optionen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko bietet einen erweiterten Schutz gegen spezifische Risiken, die nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

  • Schutz vor Schäden durch Diebstahl des Wohnwagens oder Einbruchdiebstahl
  • Absicherung gegen Schäden durch Brand oder Explosion
  • Deckung von Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • Übernahme der Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Wohnwagens bei Wildunfällen
  • Schutz vor Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren
  • Möglichkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes, z.B. für Schäden durch Vandalismus oder Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch
  • Unterstützung bei der Schadensregulierung und Abwicklung von Schadensfällen
  • Individuelle Anpassung des Versicherungsumfangs an die persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben
  • Wahl einer Selbstbeteiligung, um den Versicherungsbeitrag zu reduzieren.

Die Vorteile der Wohnwagen Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung für Wohnwagen bietet einen umfassenden Schutz und erweitert die Leistungen der Teilkasko. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen.

Die Vollkasko in der Wohnwagenversicherung bietet einen umfassenden Schutz und umfasst in der Regel folgende Leistungen:

  • Schutz vor Schäden am eigenen Wohnwagen, die durch einen Unfall verursacht werden, unabhängig von der Schuldfrage
  • Übernahme der Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Wohnwagens bei selbstverschuldeten Unfällen
  • Absicherung gegen Vandalismus, also mutwillige Beschädigungen durch Dritte
  • Deckung von Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen
  • Möglichkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes, z.B. für Schäden durch Tierbisse oder Schäden am Campingzubehör
  • Unterstützung bei der Schadensregulierung und Abwicklung von Schadensfällen
  • Individuelle Anpassung des Versicherungsumfangs an die persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben
  • Wahl einer Selbstbeteiligung, um den Versicherungsbeitrag zu reduzieren.

Wann zahlt die Wohnwagenversicherung (nicht)?

Die Wohnwagenversicherung deckt in der Regel Schäden am eigenen Wohnwagen oder durch das Fahrzeug verursachte Schäden ab. Es gibt jedoch bestimmte Ausschlüsse, bei denen die Versicherung nicht zahlt. Dazu gehören:

Vorsatz: Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich einen Schaden verursacht hat, wird die Versicherung nicht leisten.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Wenn der Versicherungsnehmer während des Unfalls alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stand, wird die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Wenn der Versicherungsnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist, wird die Versicherung den Schaden nicht decken.

Grobe Fahrlässigkeit: Falls der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise durch Nichtbeachtung von Verkehrsregeln oder unsachgemäße Sicherung des Wohnmobils, behält sich die Versicherung vor, die Leistung zu reduzieren oder sogar abzulehnen.

Schäden durch Krieg oder Krisen: Normalerweise sind Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen oder ähnliche Krisensituationen verursacht wurden, nicht von der Versicherung abgedeckt.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Wohnwagenversicherung zu prüfen, da diese je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren können.

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Wohnwagenversicherung im Vergleich: Finden Sie den optimalen Tarif

Im Januar 2024 haben unsere Fachleute eine gründliche Überprüfung der Preise und Leistungen von Wohnwagenversicherungen durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt auf dem Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie den Beiträgen der Anbieter. Insgesamt wurden 21 Tarife von mehr als 21 verschiedenen Versicherungsgesellschaften analysiert.

Die Ergebnisse zeigten, dass die Beiträge für Wohnwagenversicherungen im Jahr zwischen 23 Euro und 479 Euro variieren. Diese Bandbreite verdeutlicht die Vielfalt an Angeboten auf dem Markt und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl der passenden Versicherungspolice für den individuellen Bedarf.

Fragen und Antworten zur Wohnwagenversicherung

Wie berechne ich die Wohnwagenversicherung?

Einstufung für Wohnwagen:
Die WKZ ist die Abkürzung für Wagniskennziffer. Sie dient der Risikobewertung in der Kfz- Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Abhängig von der Zulassung und Nutzungsart sind Wohnwagen in folgende WKZ eingeteilt:

WKZ 541 / Wohnwagenanhänger

Wie bekomme ich die eVB für mein Wohnwagen?

Nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie automatisch Ihre persönliche eVB-Nummer von Ihrem ausgewählten Wohnwagenversicherer. Um diese zu erhalten, füllen Sie bitte einen Antrag auf Versicherungsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug in unserem Vergleichsrechner aus. Falls Sie keine eVB-Nummer erhalten haben oder eine vorab benötigen, können Sie uns unter 02741-9721273 oder 0151-15580063 erreichen. Wir werden uns dann so schnell wie möglich um Ihre Deckungskarte kümmern.

Erweiterung der Elementarschäden

Die Erweiterung der Elementarschäden in der Wohnwagenversicherung bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Hagel oder Erdbeben verursacht werden. Diese Erweiterung deckt in der Regel auch Schäden durch Schneedruck oder Lawinen ab.

Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden

Die Erweiterung der Wohnwagenversicherung um Folgeschäden durch Tierbiss-/Marderbissschäden bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch Tierbisse oder Marderbisse verursacht werden. Diese Erweiterung deckt in der Regel nicht nur die direkten Schäden am Wohnwagen ab, sondern auch die Folgeschäden, die durch diese Bisse entstehen können, wie zum Beispiel Schäden an Kabeln, Leitungen oder anderen Fahrzeugteilen.

Sonderausstattungen in der Wohnwagenversicherung

Die Sonderausstattungen in der Wohnwagenversicherung beziehen sich auf zusätzliche Ausstattungen oder Zubehörteile, die im Wohnwagen installiert sind oder mitgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Markisen, Satellitenschüsseln, Solaranlagen, Fahrradträger oder Campingmöbel.

Die Versicherung kann in der Regel optional erweitert werden, um auch diese Sonderausstattungen mitzuversichern. Dadurch sind sie im Falle eines Schadens durch Diebstahl, Vandalismus oder Unfälle abgedeckt. Es ist wichtig, den Wert der Sonderausstattungen bei Vertragsabschluss anzugeben, um sicherzustellen, dass sie angemessen versichert sind.

Kündigung / Sonderkündigungsrecht

Bei einer Wohnwagenversicherung gibt es verschiedene Gründe, aus denen eine Kündigung erfolgen kann. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel, wenn sich die Beitragssätze oder die Versicherungsbedingungen ändern. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums außerordentlich zu kündigen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Wohnwagenversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit regulär zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Es ist wichtig, die genauen Kündigungsfristen im Versicherungsvertrag zu überprüfen, da diese je nach Versicherungsgesellschaft variieren können.

Es ist auch möglich, die Wohnwagenversicherung außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu kündigen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten, wie beispielsweise ein Fahrzeugwechsel, ein Umzug in eine andere Region mit geänderten Beitragssätzen oder der Verkauf des Fahrzeugs. Es ist ratsam, vor einer Kündigung einer Wohnwagenversicherung einen Blick auf die aktuellen Versicherungsbedingungen und Tarife anderer Versicherungsgesellschaften zu werfen, um sicherzustellen, dass man den bestmöglichen Versicherungsschutz zu einem angemessenen Preis erhält.

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