Pflegezusatzversicherung 5,44 € im Monat. Die Leistungen der Pflegetagegeldversicherung oder Pflege-Bahr. Wir bieten Beratung durch Experten ⭐

| Pflegezusatzversicherung
ab 5,44 € im Monat |

Hier finden Sie nützliche Tipps zum Thema Pflegezusatzversicherung

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 22. August 2023

Die Pflegezusatzversicherung ist eine private Versicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie dient dazu, die finanziellen Lücken zu schließen, die durch die steigenden Kosten der Pflege entstehen können.

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland bietet zwar eine gewisse Grundabsicherung, jedoch reicht diese oft nicht aus, um alle Kosten der Pflege zu decken. Insbesondere bei höheren Pflegegraden oder bei der Inanspruchnahme von ambulanten oder stationären Pflegeleistungen können hohe Eigenanteile entstehen, die von den Betroffenen selbst getragen werden müssen. Hier kommt die Pflegezusatzversicherung ins Spiel.

Des Weiteren kann eine Pflegezusatzversicherung auch für Personen interessant sein, die im Alter ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten möchten. Eine umfassende Pflege kann mit hohen Kosten verbunden sein, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht vollständig deckt.

Wer benötigt eine Pflegezusatzversicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung kann für jeden sinnvoll sein, da die gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreichend ist, um die Kosten für eine umfassende Pflege abzudecken. Insbesondere Personen, die im Alter pflegebedürftig werden könnten oder bereits eine Vorerkrankung haben, sollten über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken.

Im Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, deutlich an. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet zwar eine gewisse Grundabsicherung, jedoch reicht diese oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer umfassenden Pflege zu decken. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Besonders Personen, die bereits eine Vorerkrankung haben, sollten über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken. Denn je nach Schwere der Erkrankung kann es sein, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die zusätzlichen Kosten für eine spezielle Pflege abzudecken. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.

Auch Menschen, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht auf finanzielle Unterstützung von Angehörigen angewiesen sein möchten, können von einer Pflegezusatzversicherung profitieren. Oftmals sind Angehörige nicht in der Lage, die gesamten Kosten für eine Pflege zu tragen oder möchten nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier eine Entlastung bieten und sicherstellen, dass die Pflegekosten abgedeckt sind.

Leistungen der Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung bietet eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung und ermöglicht eine umfassendere Absicherung im Pflegefall. Sie bietet zusätzliche Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.

Eine der Hauptleistungen der Pflegezusatzversicherung ist das Pflegetagegeld. Hierbei erhält der Versicherte einen festen Geldbetrag pro Tag, der je nach Pflegegrad gestaffelt ist. Dieses Tagegeld kann flexibel für die Finanzierung von Pflegeleistungen verwendet werden. Es ermöglicht eine größere finanzielle Freiheit und Flexibilität bei der Auswahl und Bezahlung von Pflegeleistungen.

Eine weitere Leistung ist die Pflegekostenversicherung. Diese übernimmt einen Teil der Kosten für ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt sind. Das kann beispielsweise die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder einen Platz in einem Pflegeheim umfassen. Die Pflegekostenversicherung entlastet den Versicherten finanziell und ermöglicht eine bessere Versorgung im Pflegefall.

Einige Pflegezusatzversicherungen bieten auch ein Pflegegeld an. Hierbei wird ein monatlicher Geldbetrag gezahlt, der ebenfalls je nach Pflegegrad gestaffelt ist. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um die Kosten für die Pflege zu decken. Es bietet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung und ermöglicht eine individuelle Gestaltung der Pflege.

Darüber hinaus gibt es auch Pflegekombileistungen, bei denen verschiedene Leistungen kombiniert werden. Dies kann beispielsweise eine Kombination aus Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung sein. Diese Kombinationen bieten sowohl finanzielle Absicherung als auch Kostenübernahme für Pflegeleistungen.

Die Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung

Die private Pflegezusatzversicherung ist eine Versicherung, die ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden kann. Die private Pflegezusatzversicherung bietet die Möglichkeit, die finanziellen Risiken im Pflegefall abzusichern und somit die eigene finanzielle Situation zu schützen. Je nach individuellem Bedarf und finanziellen Möglichkeiten kann die passende Versicherungsart gewählt werden. Es ist wichtig, sich vor Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ausführlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen.

Bei der Auswahl einer privaten Pflegezusatzversicherung sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten. Je jünger und gesünder der Versicherte ist, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Es ist jedoch auch möglich, eine private Pflegezusatzversicherung im fortgeschrittenen Alter abzuschließen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Höhe der Leistungen, die im Pflegefall erbracht werden. Hierbei ist es ratsam, die individuellen Bedürfnisse und die zu erwartenden Pflegekosten zu berücksichtigen. Es ist empfehlenswert, eine Versicherung mit flexiblen Leistungsoptionen zu wählen, um bei steigenden Pflegekosten entsprechend abgesichert zu sein.

Zudem ist es wichtig, die Vertragsbedingungen und Leistungsausschlüsse der Versicherung genau zu prüfen. Einige Versicherungen haben Wartezeiten oder Ausschlüsse für bestimmte Vorerkrankungen. Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung ausführlich beraten zu lassen und die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Art der privaten Pflegezusatzversicherung, die eine finanzielle Absicherung im Pflegefall bietet. Im Gegensatz zur Pflege-Bahr, bei der eine monatliche Geldleistung je nach Pflegegrad gezahlt wird, erhält der Versicherte bei der Pflegetagegeldversicherung ein festgelegtes Tagegeld.

Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt und kann vom Versicherten frei verwendet werden. Es dient dazu, die finanziellen Belastungen im Pflegefall abzufedern und beispielsweise für zusätzliche Pflegeleistungen, Hilfsmittel oder auch für die Finanzierung eines Pflegeheims genutzt werden.

Die Höhe des Tagegeldes kann individuell vereinbart werden und richtet sich nach dem gewählten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt das Tagegeld aus. Die Versicherungsbeiträge werden entsprechend der vereinbarten Leistung und des Eintrittsalters des Versicherten berechnet.

Eine Pflegetagegeldversicherung bietet eine gewisse Flexibilität, da der Versicherte das Tagegeld nach eigenem Ermessen verwenden kann. Zudem kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsanbieter frei wählen und auch während der Vertragslaufzeit wechseln. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und die eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten.

Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei einer Pflegetagegeldversicherung eine Wartezeit besteht, bevor Leistungen erbracht werden. Diese Wartezeit kann je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich sein und beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Während dieser Wartezeit werden jedoch in der Regel keine Beiträge zurückerstattet, falls keine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Die Leistungen der Pflege-Bahr

Die Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, die im Jahr 2013 eingeführt wurde. Sie wurde nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr benannt und hat das Ziel, die finanzielle Absicherung im Pflegefall zu verbessern. Die Pflege-Bahr bietet eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, sich privat gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Sie richtet sich insbesondere an Personen, die keine oder nur eine geringe private Vorsorge getroffen haben und somit eine Versorgungslücke im Pflegefall befürchten.

Die wichtigsten Merkmale der Pflege-Bahr sind:

  • Staatliche Förderung: Die Beiträge zur Pflege-Bahr werden vom Staat mit einem monatlichen Zuschuss von 5 Euro unterstützt. Dieser Zuschuss wird unabhängig vom Einkommen gewährt und gilt für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
  • Einfache Gesundheitsprüfung: Anders als bei anderen privaten Pflegezusatzversicherungen gibt es bei der Pflege-Bahr keine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann die Versicherung abschließen, unabhängig von Vorerkrankungen oder Gesundheitszustand.
  • Festgelegte Leistungen: Die Leistungen der Pflege-Bahr sind gesetzlich vorgeschrieben und orientieren sich an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Versicherte erhält im Pflegefall eine monatliche Geldleistung, die je nach Pflegegrad gestaffelt ist. Die Höhe der Leistungen kann individuell gewählt werden.
  • Wartezeit: Bei der Pflege-Bahr gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit Leistungen erbringt. In den ersten fünf Jahren werden jedoch die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, falls keine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Die Pflege-Bahr bietet eine gewisse Flexibilität, da die Höhe der Leistungen individuell gewählt werden kann. Zudem kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsanbieter frei wählen und auch während der Vertragslaufzeit wechseln. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und die eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten.

Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine weitere Art der privaten Pflegezusatzversicherung, die eine finanzielle Absicherung im Pflegefall bietet. Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung oder der Pflege-Bahr, bei denen eine Geldleistung erbracht wird, erhält der Versicherte bei der Pflegerentenversicherung eine monatliche Rente.

Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vereinbarten Pflegegrad und kann individuell festgelegt werden. Je höher der Pflegegrad, desto höher fällt die monatliche Rente aus. Die Versicherungsbeiträge werden entsprechend der vereinbarten Leistung und des Eintrittsalters des Versicherten berechnet.

Die Pflegerentenversicherung bietet eine gewisse Flexibilität, da der Versicherte die monatliche Rente nach eigenem Ermessen verwenden kann. Sie dient dazu, die finanziellen Belastungen im Pflegefall abzufedern und beispielsweise für zusätzliche Pflegeleistungen, Hilfsmittel oder auch für die Finanzierung eines Pflegeheims genutzt zu werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei einer Pflegerentenversicherung eine Wartezeit besteht, bevor Leistungen erbracht werden. Diese Wartezeit kann je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich sein und beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Während dieser Wartezeit werden jedoch in der Regel keine Beiträge zurückerstattet, falls keine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Wie ermittelt die Pflege­versicherung den Pflegegrad?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ermittelt den Pflegegrad anhand eines Begutachtungsverfahrens, das von speziell geschulten Gutachtern durchgeführt wird. Dabei werden verschiedene Kriterien und Faktoren berücksichtigt, um den individuellen Pflegebedarf einer Person zu bewerten. Dazu gehören unter anderem die körperliche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte sowie die Sicherheit und Orientierung im häuslichen Umfeld. Anhand dieser Bewertung wird dann der entsprechende Pflegegrad festgelegt.

Pflegegrad 1 – 5 | Definition der Pflegebedürftigkeit

Die Pflegegrade 1-5 sind eine Einteilung, die in Deutschland zur Bewertung des Pflegebedarfs einer Person verwendet wird. Sie dienen dazu, die individuelle Unterstützung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu organisieren und finanziell zu unterstützen.

Der Pflegegrad 1 wird Personen zugeordnet, die einen geringen Unterstützungsbedarf haben. Dieser Grad umfasst vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die jedoch noch weitgehend selbstständig leben können. Sie benötigen nur gelegentliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Der Pflegegrad 1 ermöglicht den Zugang zu Leistungen wie Pflegeberatung, Pflegekursen oder auch dem Entlastungsbetrag.

Der Pflegegrad 2 betrifft Personen mit erheblichem Unterstützungsbedarf. Hierbei handelt es sich um Menschen, die bereits deutlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und regelmäßige Hilfe bei der Grundpflege benötigen. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme oder bei der Mobilität. Der Pflegegrad 2 ermöglicht den Zugang zu finanziellen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder auch dem Entlastungsbetrag.

Der Pflegegrad 3 betrifft Personen mit schwerem Unterstützungsbedarf. Hierbei handelt es sich um Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit stark eingeschränkt sind und eine intensive Hilfe bei der Grundpflege benötigen. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen oder auch bei der Mobilität. Der Pflegegrad 3 ermöglicht den Zugang zu umfangreichen finanziellen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege oder auch dem Entlastungsbetrag.

Der Pflegegrad 4 betrifft Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierbei handelt es sich um Menschen, die in ihrer Selbstversorgung stark eingeschränkt sind und eine rund um die Uhr Betreuung benötigen. Sie sind auf intensive Hilfe bei der Grundpflege angewiesen, wie beispielsweise beim Waschen, Anziehen, Essen oder auch bei der Mobilität. Der Pflegegrad 4 ermöglicht den Zugang zu umfangreichen finanziellen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege oder auch dem Entlastungsbetrag. Zusätzlich können auch Leistungen zur Wohnraumanpassung oder zur Versorgung mit Hilfsmitteln beantragt werden.

Der Pflegegrad 5 betrifft Personen mit besonders schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierbei handelt es sich um Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit rund um die Uhr auf intensive Hilfe angewiesen sind. Sie benötigen eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege, der Mobilität und der medizinischen Versorgung. Der Pflegegrad 5 ermöglicht den Zugang zu umfangreichen finanziellen Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege oder auch dem Entlastungsbetrag. Zusätzlich können auch Leistungen zur Wohnraumanpassung oder zur Versorgung mit Hilfsmitteln beantragt werden.

Die Einteilung in Pflegegrade dient dazu, den individuellen Pflegebedarf zu erfassen und die entsprechenden Leistungen zu gewährleisten. Sie ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, die Unterstützung und Versorgung zu erhalten, die sie benötigen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Pflegegrade werden regelmäßig überprüft und können bei Veränderungen im Pflegebedarf angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Experten-Tipp!

Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Experten-Tipp!

Beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

Überprüfen Sie, welche Leistungen die Versicherung abdeckt. Achten Sie insbesondere auf die Höhe der monatlichen Pflegerente oder den vereinbarten Pflegekostenzuschuss. Klären Sie, ob eine Wartezeit besteht, bevor Sie Leistungen aus der Versicherung erhalten. Manche Versicherungen haben eine Wartezeit von mehreren Monaten oder Jahren. Informieren Sie sich über die Beitragsentwicklung der Versicherung. Manche Versicherungen erhöhen die Beiträge im Laufe der Zeit stark, während andere stabile Beiträge bieten. Klären Sie, ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und ob Vorerkrankungen oder Risikofaktoren den Abschluss der Versicherung beeinflussen können.

Wann zahlt die Pflegezusatzversicherung (nicht)?

Die Pflegezusatzversicherung zahlt in der Regel, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird und die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung erfüllt sind. Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsvertrag variieren, aber im Allgemeinen werden folgende Fälle nicht von der Pflegezusatzversicherung abgedeckt:

Keine Pflegebedürftigkeit: Wenn der Versicherte nicht pflegebedürftig ist oder die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit nicht erfüllt sind, zahlt die Pflegezusatzversicherung in der Regel nicht.

Wartezeit: Viele Pflegezusatzversicherungen haben eine Wartezeit, in der keine Leistungen erbracht werden. In dieser Zeit zahlt die Versicherung nicht.

Selbstverschuldete Pflegebedürftigkeit: Wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund von selbstverschuldeten Ursachen entsteht, wie beispielsweise durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Nicht anerkannte Pflegeeinrichtungen: Wenn die Pflege in einer nicht anerkannten Pflegeeinrichtung erfolgt, kann die Versicherung die Kosten möglicherweise nicht übernehmen.

Nicht vereinbarte Leistungen: Wenn bestimmte Leistungen nicht im Versicherungsvertrag vereinbart wurden, werden diese von der Pflegezusatzversicherung nicht erstattet.

Pflegeversicherung Test - Die besten Tarife im Vergleich

Bei unserem Preis- und Leistungstest im August 2023 haben unsere Experten den Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter genauer unter die Lupe genommen. Insgesamt haben wir 23 Tarife von über 23 Gesellschaften überprüft, um unseren Kunden eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Optionen auf dem Markt zu bieten.

Pflegeversicherung Test – Die besten Tarife im Vergleich

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Die Ergebnisse waren äußerst vielfältig und zeigten deutliche Unterschiede sowohl im Leistungsumfang als auch in den Beiträgen der Pflegezusatzversicherungen. Die monatlichen Beiträge reichten von 5,44 € bis hin zu 583,69 €, was eine enorme Spannbreite darstellt. Diese Unterschiede können auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie zum Beispiel das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten, aber auch auf die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben.

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