
Pferdehaftpflichtversicherung
ab 68,78€ im Jahr
Hier finden Sie nützliche Verbraucher-Tipps zum Thema Pferdehaftpflichtversicherung.

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.
Eine Pferdehaftpflicht übernimmt alle Schäden, die das eigene Tier bei Dritten verursacht. Dazu gehören Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Auch Mietsachschäden an Gebäuden, Pferdeanhängern, Stallungen, Reithallen und Boxen sind in den meisten Tarifen versichert.
Sie wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht. Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht sind überschaubar. Eine gute Versicherung für Pferde gibt es schon für rund 76 Euro im Jahr. Sehr gute Tarife kosten zwischen 112 Euro – 169 Euro im Jahr. Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.
Bausteine der Haftpflichtversicherung.

Reit- und Zugiere müssen Sie über eine eigene Tierhalterhaftpflicht absichern. Bildquelle: www.dieversicherer.de
Wer benötigt eine Pferdehaftpflichtversicherung.
Jeder Pferdebesitzer sollte eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. Sie schützt Sie vor Schäden, die in die Millionen Euro gehen können. Die Pferdehaftpflicht als eine der wichtigsten Versicherungen für Pferdebesitzer, prüft die Haftpflichtansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und leistet bei berechtigten Forderungen. Damit stellt die Pferdehaftpflicht einen unerlässlichen Schutz für Pferdehalter dar.
Zu unterscheiden sind folgende Tarife:
Alle Wichtige zum Thema Pferdehaftpflicht in diesem Video.
Die Leistungen der Pferdehaftpflicht.
Schäden in diesen Bereichen deckt die Pferdehaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme:
Zusatzbausteine der Pferdehaftpflicht.
Folgende Zusatzbausteine können eingeschlossen werden:
Experten-Tipp!
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Pferdehaftpflicht einschließen:
Was wird nicht von der Pferdehaftpflicht übernommen?
Was bezahlt die Pferdehaftpflicht nicht, oder nur zum Teil:
Die besten Tarife im Test
Wir haben überprüft – Leistungen im Fokus.
Im Februar 2023 haben unsere Experten einen Preis- und Leistungstest zur durgeführt. Im Fokus stand der Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter. Wir haben insgesamt 121 Tarife von über 71 Gesellschaften überprüft. Die Beiträge der Pferdehaftpflicht liegen zwischen 68 Euro – 209 Euro im Jahr.
DIE WICHTIGSTEN BAUSTEINE
Forderungsausfall Versicherung
Eine Forderungsausfalldeckung in der Pferdehaftpflichtversicherung greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt und für diesen finanziell nicht aufkommen kann.
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
Als Ergänzung zur Ausfalldeckung in der Pferdehaftpflicht kann eine sehr hilfreiche Deckungserweiterung sein. Dieser Rechtsschutz hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Der Versicherer trägt bei Eintritt des Versicherungsfalles die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes und Gerichtskosten.
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt in der Pferdehaftpflicht: Ein sogenannter ungewollter Deckakt liegt dann vor, wenn ein Hengst eine Stute ohne Erlaubnis des Besitzers deckt. Ein gewollter Deckakt liegt vor, wenn beide Seiten der Besitzer mit dem Deckakt der Tiere einverstanden sind.
Flurschäden
Ein Flurschaden in der Pferdehaftpflichtversicherung ist ein Schaden der über die Deckungssumme der Sachschäden abgerechnet wird, sofern Flurschäden mitversichert sind.
Beispiel:
Ein Pferd bricht aus der Koppel aus und rennt über das anliegende mit Getreide bestellte Feld. Der daraus entstehende Schaden wird als Flurschaden betitelt.
Neuwertentschädigung
Die Pferdehaftpflichtversicherung leistet in der Regel zum Zeitwert. Sollte allerdings der Wunsch des Kunden bestehen, den Schaden zum Neuwert zu regulieren, leistet der Versicherer zum Neuwert.
Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europa
Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europa in der Pferdehaftpflichtversicherung: Wenn beispielsweise der VN aufgrund seines Berufes für eine vorübergehende Zeit nach England versetzt wird, besteht hier Versicherungsschutz.
Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig)
Unter dem Begriff “Fremdhütung“ ist das Hüten eines nicht im eigenen Besitz befindlichen Pferdes gemeint. Sollte es währen des Hütens zu einem Schadenereignis kommen, besteht hier Versicherungsschutz.
Besitzstandsgarantie
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der VN durch die Pferdehaftpflichtbedingungen des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird der Versicherer nach den Bedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Voraussetzung hierbei ist, dass ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und dass die Vorversicherung bei Antragsstellung mit angegeben wurde.
Best-Leistungsgarantie
Die Best-Leistungs-Garantie in der Pferdehaftpflichtversicherung kommt erst im Schadenfall zum tragen. Ist der entstandene Schaden nicht oder nicht im gleichen Umfang versichert, wie es ein anderer Versicherer am deutschen Markt versichert hat, kann sich der Kunde auf diese Garantie berufen. Die Schadensregulierung erfolgt dann so, wie es der Mitbewerber getan hätte.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Sind Fohlen mitversichert?
In den meisten Pferdehaftpflichttarifen sind Fohlen mitversichert. Überprüfen Sie bitte die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Anbieter.
Mietsachschäden mitversichert?
In den meisten Pferdehaftpflichttarifen sind Mietsachschäden an Gebäuden, Pferdeanhängern, Stallungen, Reithallen und Boxen mitversichert. Überprüfen Sie bitte die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Anbieter.
Wie kündige ich meine Pferdehaftpflicht?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ist diese Frist abgelaufen, verlängert sich Ihre Pferdehaftpflicht automatisch um ein Jahr.
Ist die Pferdehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden unter Anlage Vorsorgeaufwände (Zeile 46 – 50)
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