
Pferdehaftpflichtversicherung | Die besten Tarife
Warum eine Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar ist

Warum eine Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Die Pferdehaftpflicht deckt in der Regel Schäden ab, die das Pferd verursacht, wenn es ausbricht, jemanden tritt oder beißt, Sachschäden verursacht oder einen Unfall verursacht. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, Anwaltskosten und Gerichtskosten, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Überlegen Sie, welche spezifischen Risiken für Ihr Pferd bestehen. Zum Beispiel kann eine Versicherung, die auch Reitbeteiligungen oder Fremdreiter abdeckt, sinnvoll sein.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte ausreichend sein, um mögliche Schäden abzudecken. Eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro wird empfohlen. Vertragsbedingungen genau prüfen: Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch, um mögliche Fallstricke oder Ausschlüsse zu erkennen. Bei Unklarheiten sollten Sie den Versicherungsanbieter kontaktieren, oder einen unserer Experten zu Rate ziehen.
Bausteine der Haftpflichtversicherung

Wer benötigt eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Eine Pferdehaftpflichtversicherung wird in erster Linie von Pferdebesitzern benötigt. Dies können sowohl Privatpersonen sein, die ein oder mehrere Pferde besitzen, als auch gewerbliche Betriebe wie Reitställe, Reitschulen oder Pensionsställe. Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die das Pferd verursachen kann, sei es durch Verletzungen von Personen oder Tieren, Sachschäden oder Vermögensschäden. Da Pferde unberechenbare Tiere sind und auch bei bester Pflege und Ausbildung Unfälle passieren können, ist eine Pferdehaftpflichtversicherung für jeden Pferdebesitzer empfehlenswert.
Zu unterscheiden sind folgende Tarife:
Die Leistungen der Pferdehaftpflicht
Schäden in diesen Bereichen deckt die Pferdehaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme ab:
Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse der Versicherungspolice zu prüfen, da der Leistungsumfang je nach Versicherungsanbieter variieren kann.

Welche Ausgaben fallen für eine Pferdehaftpflicht an?
Die Kosten für eine Pferdehaftpflicht sind überschaubar. Bereits ab etwa 124 Euro pro Jahr kann man eine gute Versicherung für sein Pferd abschließen. Für besonders umfangreiche Tarife muss man mit Kosten zwischen 83 und 169 Euro pro Jahr rechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Preise nur als grobe Richtwerte dienen und je nach Versicherungsanbieter, Leistungsumfang und individuellen Bedürfnissen variieren können.
Es gibt große Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern, daher lohnt es sich, vor dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung einen Tarifvergleich durchzuführen. So kann man sicherstellen, dass man den bestmöglichen Schutz zum besten Preis erhält.
Zusatzbausteine der Pferdehaftpflichtversicherung
Je nach individuellem Bedarf können in der Pferdehaftpflichtversicherung zusätzliche Bausteine eingeschlossen werden, um einen erweiterten Schutz zu gewährleisten.
Was wird nicht von der Pferdehaftpflicht übernommen?
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die an Dritten verursacht werden. Schäden an eigenen Sachen, wie zum Beispiel dem eigenen Pferd oder dem eigenen Reitzubehör, sind normalerweise nicht versichert.
Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter variieren, aber im Allgemeinen werden folgende Schäden nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen:
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden:
Wenn der Versicherungsnehmer absichtlich Schäden verursacht, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit:
Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt und dadurch Schäden entstehen, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder den Schaden nur teilweise übernehmen.
Schäden durch bestimmte Risiken:
Manche Versicherungen schließen bestimmte Risiken, wie zum Beispiel Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Naturkatastrophen, von der Deckung aus.

Pferdehaftpflicht Test – Die besten Tarife im Vergleich
Im April 2025 haben unsere Experten einen umfassenden Preis- und Leistungstest zur Pferdehaftpflichtversicherung durchgeführt. Dabei lag der Fokus auf dem Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie den Beiträgen der Anbieter. Insgesamt wurden 121 Tarife von über 71 Gesellschaften überprüft, um unseren Kunden eine umfassende Übersicht zu bieten. Die Ergebnisse zeigten, dass die Beiträge der Pferdehaftpflichtversicherung im Jahr zwischen 83,24 € und 209,63 € liegen. Unser Online-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, den passenden Pferdehaftpflicht Tarif zu finden. Geben Sie einfach die erforderlichen Informationen ein, wie zum Beispiel die Anzahl der Pferde, die gewünschte Versicherungssumme und eventuelle Zusatzleistungen. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Übersicht über die verfügbaren Tarife und deren Preise. So können Sie ganz einfach vergleichen und den Tarif wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt.
Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht
Schäden, die durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt eines Pferdes verursacht werden, sind in der Regel nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Dies liegt daran, dass die Deckung von Schäden durch die Fortpflanzung von Pferden oft als spezielle Versicherung, wie beispielsweise eine Deckhengsthaftpflichtversicherung, angeboten wird.
Wenn ein Pferd ungewollt Schäden durch einen Deckakt verursacht, kann es sein, dass der Besitzer des Hengstes für diese Schäden haftbar gemacht wird. In solchen Fällen ist es ratsam, eine spezielle Deckhengsthaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um zu wissen, welche Schäden im Zusammenhang mit einem Deckakt abgedeckt sind und welche nicht.
Die Neuwertentschädigung in der Pferdehaftpflichtversicherung bezieht sich auf Schäden, die das versicherte Pferd bei Dritten verursacht. Im Falle eines Schadens wird dem Geschädigten der Wert des beschädigten Gegenstands oder der beschädigten Sache zum Neuwert erstattet, anstatt zum Zeitwert.
Der Neuwert bezeichnet den aktuellen Wert einer Sache, also den Betrag, den man aufwenden müsste, um einen gleichwertigen Gegenstand neu zu erwerben. Der Zeitwert hingegen berücksichtigt den Alterungs- und Abnutzungsgrad einer Sache und ist somit niedriger als der Neuwert.
Durch die Neuwertentschädigung erhalten Geschädigte den vollen Wert des beschädigten Gegenstands ersetzt, was ihnen ermöglicht, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Dies bietet eine bessere finanzielle Absicherung im Vergleich zur Entschädigung zum Zeitwert, bei der der Geschädigte möglicherweise nicht den vollen Wert des beschädigten Gegenstands zurückerhält.
Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet in der Regel auch Schutz während eines temporären Aufenthalts in Europa. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn der Pferdehalter aus beruflichen oder privaten Gründen vorübergehend ins Ausland reist.
Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen des jeweiligen Tarifs zu prüfen, da diese je nach Anbieter unterschiedlich sein können. Manche Policen decken nur einen begrenzten Zeitraum im Ausland ab, während andere eine uneingeschränkte Deckung gewährleisten.
Vor einem längeren Auslandsaufenthalt empfiehlt es sich, direkt mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und sich über den genauen Leistungsumfang zu informieren. Eventuell sind zusätzliche Nachweise oder Dokumente notwendig, um den Versicherungsschutz für das Pferd im Ausland sicherzustellen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass der Schutz meist nur für vorübergehende Aufenthalte gilt. Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland kann es sein, dass die Police erlischt oder eine spezielle Auslandspolice erforderlich wird.
In der Regel übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung keine Schäden, die durch Flurschäden verursacht werden. Flurschäden beziehen sich auf Schäden an landwirtschaftlichen Flächen, Weiden oder anderen Grünflächen, die durch das Pferd verursacht werden, zum Beispiel durch das Abgrasen oder das Zertrampeln von Pflanzen.
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die an Dritten verursacht werden, wie zum Beispiel Personen- oder Sachschäden. Flurschäden werden oft als eigenes Risiko betrachtet und müssen gegebenenfalls separat versichert werden, zum Beispiel durch eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung.
Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um zu wissen, welche Schäden von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt sind und welche nicht
Ob Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind, hängt von den genauen Bedingungen der Versicherungspolice ab. In der Regel sind Fohlen während eines bestimmten Zeitraums nach der Geburt automatisch in der Pferdehaftpflichtversicherung der Mutterstute mitversichert. Dieser Zeitraum kann je nach Versicherung unterschiedlich sein und sollte in den Versicherungsbedingungen nachgelesen werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mitversicherung von Fohlen in der Pferdehaftpflichtversicherung normalerweise nur für Schäden gilt, die das Fohlen während dieser Zeit verursacht. Sobald das Fohlen eine gewisse Altersgrenze erreicht oder abgesetzt wird, ist es in der Regel nicht mehr automatisch in der Pferdehaftpflichtversicherung der Mutterstute mitversichert. In diesem Fall sollte eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung für das Fohlen abgeschlossen werden.
Um Ihre Pferdehaftpflichtversicherung zu kündigen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen:
Lesen Sie Ihre Versicherungspolice durch und überprüfen Sie die Kündigungsfrist sowie die Kündigungsmodalitäten. Diese Informationen finden Sie normalerweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kleingedruckten.
Schreiben Sie eine Kündigungserklärung:
Verfassen Sie ein formelles Kündigungsschreiben, in dem Sie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Versicherungsnummer und das Datum angeben. Geben Sie außerdem an, dass Sie die Pferdehaftpflichtversicherung kündigen möchten und nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum.
Senden Sie das Kündigungsschreiben:
Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail an Ihre Versicherungsgesellschaft. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung erhalten.
Prüfen Sie den Eingang der Kündigung:
Überwachen Sie den Eingang Ihrer Kündigung und bewahren Sie alle Unterlagen als Nachweis auf.