Motorradversicherung
ab 29,95€ im Jahr
Inhaltsverzeichnis
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Ein Motorrad ist für viele Menschen nicht nur ein schnelles und flexibles Fortbewegungsmittel. Es ist auch Lebenskultur, Luxus und Vergnügen. Die kühle Eleganz eines Motorrads und die Stärke der Beschleunigung stellen Werte dar, die die Anschaffungskosten häufig bei weitem übersteigen.
Aufgrund der erheblichen Beschleunigung und der eingeschränkten Lenkfähigkeit können Unfälle jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Haftpflichtversicherung ist daher zwingend notwendig.
Die Höhe des Beitrages hängt bei der Motorrad Versicherung von folgenden Faktoren ab: Zulassungsart, Alter der Fahrer, der Einstufung und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.
Sie können Ihr Motorrad Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko versichern.
Zusatzbausteine wie Schutzbrief, (Panne, Unfall oder Diebstahl) Auslandsschadenschutz oder Rabattschutz können zusätzlich eingeschlossen werden.
Sparen können Sie mit einem Saisonkennzeichen oder mit der Werkstattbindung.
Die Motorradversicherung ist steuerlich absetzbar.
INFOFILM MOTORRAD VERSICHERUNG
BAUSTEINE DER MOTORRAD VERSICHERUNG
1. DIE LEISTUNGEN DER HAFTPFLICHT
Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab:
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadensersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Diese Schäden sind abdeckt:
- Personenschäden (Invalidität oder Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Reparaturkosten an Fahrzeugen/Objekten)
- Vermögensschäden
2. DIE TEIL- UND VOLLKASKO
Für Motorräder gibt es eine Kasko-Versicherung. Die Kaskodeckung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug. Bei der Motorradversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkasko schützen Sie Ihr Motorrad gegen Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Auch nach einem Schaden, die SF Klasse bleibt immer bei hundert Prozent.
Folgende Schäden sind abgesichert:
- Brand und Explosion
- Diebstahl (auch Einbruchsdiebstahl)
- Glasbruchschäden (Lampen, Blinker, Frontscheibe)
- Wildschäden und Marderbisse
- Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Überschwemmung
- Kabelkurzschluss
Volkaskoversicherung für Motorräder
Mit der Vollkasko sind Sie gegen Eigenschäden und Vandalismus versichert.
Folgende Schäden sind abdeckt:
- Schäden beim Ein- und Ausparken
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)
- selbst verschuldete Unfälle
WAS KOSTET EINE MOTORRADVERSICHERUNG?
Die Beiträge liegen zwischen 30 Euro – 1270 Euro im Jahr
Die Höhe des Beitrages hängt bei der Motorrad Versicherung von folgenden Faktoren ab. Dazu gehört die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse, das Alter der Fahrer und auch die gewählten Leistungen (Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung). Das Motorrad spielt ebenfalls eine Rolle. Je größer der Motor, desto höher die Kosten für die Versicherung. Eine Motorradversicherung bekommen Sie schon für 29,95€ im Jahr.
Wir beraten Sie gerne!
Unsere Berater freuen sich von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr auf Ihre Fragen.
Telefon: 02741- 9721273
kontakt@mawadirekt.de
3. UNSERE BESTEN MOTORRADTARIFE
Wir empfehlen Ihnen folgende Motorrad-Tarife
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Motorradversicherung einschließen!
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- Erweiterte Wildschadenklausel
- Folgeschäden durch Tierbiss-/Marderbissschäden
- Bei Leasingfahrzeugen die GAP Deckung
Anbieter | Tarif | MAWA Test |
---|---|---|
Kravag | Allgemeine | 1- |
HDI | Premium | 1 |
VHV | Exklusiv | 1 |
Lippische | Premium | 1- |
Württembergische | Premium | 1 |
Allianz | Standard | 1- |
4. TARIFRECHNER
Einstufung für die Motorradversicherung: Die WKZ ist die Abkürzung für Wagniskennziffer. Sie dient der Risikobewertung in der Kfz- Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Abhängig von der Zulassung und Nutzungsart sind Motorräder in folgende WKZ eingeteilt:
WKZ 001 / Kleinkrafträder und -roller unter 50 ccm
WKZ 003 / Krafträder und -roller mit mehr als 125 ccm oder 11 kW
WKZ 014 / Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW
WKZ 024 / Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kW
Eine Motorrad eVB-Nummer bekommen Sie automatisch vom Kfz-Versicherer Ihrer Wahl. Dafür stellen Sie bitte einen Antrag auf Versicherungsschutz für ein konkretes Fahrzeug in unserem Vergleichsrechner. Die eVB Nummer erhalten Sie am Schluß. Sollten Sie keine eVB Nummer bekommen haben erreichen Sie uns unter 02741-9721273 oder 0151-15580063. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihre Deckungskarte.
Diese Gesellschaften sind Gegenstand des Preis- und Leistungsvergleichs für die Motorradversicherung. Durch laufende Updates, kann es zur eingeschränkten Verfügbarkeiten einzelner Tarife/Anbieter kommen.
Allianz Versicherung
Alte Leipziger
AXA Versicherung
die Bayerische
Barmenia Versicherung
Condor Versicherung
Da direkt
DEVK
Dialog
HDI Versicherung
Itzehoer
Kravag Allgemeine
Lippische Versicherung
R+V Versicherung
Versicherungskammer Bayern
Verti
VHV Versicherung
Württembergische
Zurich
Eine eVB-Nummer müssen Sie in diesen Fällen vorlegen:
– Erstzulasung eines Fahrzeuges
– Fahrzeugwechsel (Motorrad)
– Halterwechsel
– Wiederzulassung eines Motorrads
– Umzug
– Kurzzeitkennzeichen (Überführung)
WICHTIGE ZUSATZBAUSTEINE
Klausel (Grobe Fahrlässigkeit) in der Motorradversicherung:
In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)
Mietfahrzeuge Deckung in der Motorradversicherung:
Eine KH-Zusatzversicherung für im Ausland gemietete versicherungspflichtige Fahrzeuge (in der Regel für eine Dauer von 1 Monat).
Folgeschäden in der Motorrad Versicherung durch Tier- und Marderbisse:
Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Folgeschäden bis zur vereinbarten Summe.
Sonderausstattung in der Quadversicherung:
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Die einzelnen versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Gesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile (AKB).
Elementarschäden in der Motorradversicherung:
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches.
Wildschadenklausel in der Motorrad Versicherung:
Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
EMPEHLENSWERTE ZUSATZBAUSTEINE
Schutzbriefleistungen in der Motorrad Versicherung:
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Motorrads. Der Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Freie Werkstattwahl in der Motorrad Versicherung:
Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Motorrad zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen.
Rabattschutz in der Motorrad Versicherung:
Ist ein belastender Schaden oder mehrere belastende Schäden angefallen, so bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Klasse, wird also nicht zurück- aber auch nicht weitergestuft. Bitte unbedingt beachten! Bei einem Versichererwechsel wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde OHNE RABATTSCHUTZ erfahren hätte.
Auslandschadenschutz in der Motorrad Versicherung:
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Motorrad im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
5. ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
Für alle, die Ihr Motorrad nicht über das ganze Jahr nutzen wollen. Zum Beispiel nicht während der Winterzeit. Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Das Motorrad muss nicht jedes Jahr an- und wieder abgemeldet werden. Das Saisonkennzeichen wird einmal beantragt und gilt dann automatisch für jede neue Saison. Und ganz wichtig: Kfz-Steuer und Versicherungskosten für Ihr Motorrad werden nur für den Zeitraum berechnet, in denen das Fahrzeug genutzt wird. Motorräder mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei Haftpflicht- Teil- und Vollkasko versichert (falls beantragt). In dieser Ruhezeit haben Sie Versicherungsschutz, falls Ihr Motorrad gestohlen wird, oder in Flammen steht.
Die Beiträge zur Motorrad-Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen. Achten Sie bitte dabei auf den entsprechenden Höchstsatz, der für Kfz-Versicherung gilt.
Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Motorrad neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag.
Kündigung zum Jahreswechsel
Der 30. November ist in der Regel immer noch Stichtag für die Kündigung bei vielen Anbietern. Wer zum ersten eines Jahres wechseln möchte, sollte bis zum 30.11. seine Motorrad Versicherung gekündigt haben.
Kündigung unterjährlig wechseln
Die Kündigungsfrist Ihrer Motorrad Versicherung beträgt einen Monat bis zur sogenannten Hauptfälligkeit, also dem Tag, an dem Ihr Versicherungsschutz in Kraft tritt. Haben Sie zum Beispiel Ihre Versicherung zum 1. April abgeschlossen, können Sie Ihre bestehende Versicherung noch bis zum 28. Februar kündigen. Ansonsten verlängert sich Ihr Versicherungsschutz automatisch um ein Jahr.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht in der Motorrad Versicherung, wenn Ihr Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht. Dann haben Sie das Recht, innerhalb der nächsten 30 Tage schriftlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie entweder Ihr angemeldetes Fahrzeug abmelden oder Sie sich ein neues zulegen.