Leichtkraftradversicherung
ab 31,35€ im Jahr
Hier finden Sie nützliche Verbraucher-Tipps zum Thema Leichtkraftradversicherung.
Für das Fahren eines Leichtkraftrad/roller benötigen Sie mindestens den Führerschein Klasse A1. Aber auch mit einem Pkw- oder Lkw-Führerschein, den Sie vor dem 1. April 1980 gemacht haben, dürfen Sie ein Leichtkraftrad fahren. Die Leistungen des Versicherungsschutzes entsprechen der Motorradversicherung. Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist abhängig von der Zulassungsart, Alter der Fahrer, der Einstufung (SF-Kasse) und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.
Sie können Ihr Leichtkraftrad Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko versichern. Zusatzbausteine wie Schutzbrief (Panne, Unfall oder Diebstahl) oder Auslandsschadenschutz können zusätzlich eingeschlossen werden. Sparen können Sie mit einem Saisonkennzeichen oder mit der Werkstattbindung. Die Leichtkraftrad-Versicherung ist steuerlich absetzbar.
Die Leistungen der Leichtkraftradversicherung.
Die Leichtkraftrad-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadensersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Folgende Schäden sind abgedeckt:
Alle Wichtige zum Thema Leichtkraftrad Versicherung in diesem Video.
Die Leistungen der Teilkasko in der Leichtkraftradversicherung.
Für Leichtkrafträder gibt es eine Kasko-Versicherung. Die Kaskodeckung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug. Bei der Leichtkraftrad-Versicherung unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teillkaskoschutz:
Mit der Teilkasko schützen Sie Ihr Leichtkraftrad gegen Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, da sie für Schäden einsteht, auf die die individuelle Fahrweise keinerlei Einfluss hat.
Folgende Schäden sind abgesichert:
Die Leistungen der Vollkasko in der Leichtkraftradversicherung.
Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder Unfall zahlt die Teilkasko nicht. Hier springt die Vollkaskoversicherung ein und übernimmt dann die Reparaturkosten an Ihrem Leichtkraftrad.
Folgende Schäden deckt die Vollkasko ab:
Experten-Tipp!
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung einschließen:
Die besten Tarife im Test
Wir haben überprüft – Leistungen im Fokus.
Im März 2023 haben unsere Experten einen Preis- und Leistungstest zur durgeführt. Im Fokus stand der Leistungsumfang der einzelnen Tarife sowie die Beiträge der Anbieter. Wir haben insgesamt 31 Tarife von über 31 Gesellschaften überprüft. Die Beiträge der Leichtkraftrad-Versicherung liegen zwischen 36 Euro – 739 Euro im Jahr.
FRAGEN ZUM ABSCHLUSS
Wie berechne ich meine Leichtkraftrad Versicherung?
Die WKZ ist die Abkürzung für Wagniskennziffer. Sie dient der Risikobewertung in der Kfz- Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Abhängig von der Zulassung und Nutzungsart sind Leichtkrafträder/roller in folgende WKZ eingeteilt:
WKZ 014 / Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW
WKZ 024 / Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kW
Welche Versicherer sind im Tarifrechner?
Diese Gesellschaften sind aktuell Gegenstand des Preis- und Leistungsvergleichs für die Leichtkraftradversicherung. Durch laufende Updates, kann es zur eingeschränkten Verfügbarkeiten einzelner Tarife/Anbieter kommen.
- Allianz
- Alte Leipziger
- AXA
- die Bayerische
- Barmenia
- Condor
- Da direkt
- DEVK
- Dialog
- HDI
- Itzehoer
- Kravag Allgemeine
- Lippische
- R+V
- Versicherungskammer Bayern
- Verti
- VHV
- Württembergische
- Zurich
Wie bekomme ich die Leichtkraftrad eVB-Nummer?
Ihre persönliche Leichtkraftrad eVB-Nummer erhalten Sie nach Vertragsabschluss automatisch vom Kfz-Versicherer Ihrer Wahl. Dafür stellen Sie bitte einen Antrag auf Versicherungsschutz für ein konkretes Fahrzeug in unserem Vergleichsrechner. Sollten Sie keine eVB Nummer bekommen haben oder benötigen eine vorab, erreichen Sie uns unter 02741-9721273 oder 0151-15580063. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um Ihre Deckungskarte.
DIE WICHTIGEN BAUSTEINE
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
Klausel (Grobe Fahrlässigkeit) in der Leichtkraftradversicherung: In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt).
Sonderausstattung
Sonderausstattung in der Leichtkraftradversicherung: Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Die einzelnen versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Gesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile (AKB).
Erweiterung der Elementarschäden
Elementarschäden: Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches.
Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden
Leichtkraftrad Folgeschäden durch Tier- und Marderbisse: Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Folgeschäden bis zur vereinbarten Summe.
Erweiterte Wildschadenklausel
Wildschadenklausel in der Leichtkraftrad Kaskodeckung: Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Leichtkraftrads mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
Schutzbrief
Schutzbriefleistungen in der Leichtkraftrad Versicherung: Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Leichtkraftrads. Der Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Rabattschutz
Leider nicht versicherbar
Freie Werkstattwahl
Freie Werkstattwahl in der Leichtkraftrad Versicherung: Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Leichtkraftrad zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen.
Auslandsschadenschutz Versicherung
Auslandschadenschutz in der Leichtkraftradversicherung: Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Leichtkraftrad im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
WICHTIGSTE FRAGEN
Für wen lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Für alle, die Ihr Leichtkraftrad nicht über das ganze Jahr nutzen wollen. Zum Beispiel nicht während der Winterzeit. Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Das Leichtkraftrad muss nicht jedes Jahr an- und wieder abgemeldet werden. Das Saisonkennzeichen wird einmal beantragt und gilt dann automatisch für jede neue Saison. Und ganz wichtig: Kfz-Steuer und Versicherungskosten für Ihr Leichtkraftrad werden nur für den Zeitraum berechnet, in denen das Fahrzeug genutzt wird. Leichtkrafträder mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei Haftpflicht- Teil- und Vollkasko versichert (wenn beantragt). In dieser Ruhezeit haben Sie Versicherungsschutz, falls Ihr Leichtkraftrad gestohlen wird, oder in Flammen steht.
Benötige ich einen Leichtkraftrad Führerschein?
Wer ein Leichtkraftrad fahren möchte, benötigt die Führerschein Klasse A1. Mit einem Pkw- oder Lkw-Führerschein, den Sie vor dem 1. April 1980 gemacht haben, dürfen Sie auch ein Leichtkraftrad fahren.
Kündigung / Sonderkündigungsrecht
Kündigung zum Jahreswechsel
Der 30. November ist in der Regel immer noch Stichtag für die Kündigung bei vielen Anbietern. Wer zum ersten eines Jahres wechseln möchte, sollte bis zum 30.11. seine Leichtkraftrad-Versicherung gekündigt haben.
Kündigung unterjährlig wechseln
Die Kündigungsfrist Ihre Leichtkraftrad-Versicherung beträgt einen Monat bis zur sogenannten Hauptfälligkeit, also dem Tag, an dem Ihr Versicherungsschutz in Kraft tritt. Haben Sie zum Beispiel Ihre Versicherung zum 1. April abgeschlossen, können Sie Ihre bestehende Versicherung noch bis zum 28. Februar kündigen. Ansonsten verlängert sich Ihr Versicherungsschutz automatisch um ein Jahr.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht in der Leichtkraftrad-Versicherung, wenn Ihr Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht. Dann haben Sie das Recht, innerhalb der nächsten 30 Tage schriftlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sie haben ausserdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie entweder Ihr angemeldetes Fahrzeug abmelden oder Sie sich ein neues zulegen.
Ist die Leichtkraftrad Versicherung steuerlich absetzbar?
Die Beiträge zur Leichtkraftrad-Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen. Achten Sie bitte dabei auf den entsprechenden Höchstsatz, der für Kfz-Versicherung gilt.
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