
BU & gefährliche Hobbys | Zuschläge, Ausschlüsse & Tipps 2025 ✅ MAWA Finanz
🧗♂️ Berufsunfähigkeitsversicherung & Hobbys – was ist versicherbar, was nicht?
🌟 Einleitung

Viele Antragsteller konzentrieren sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nur auf ihren Beruf –
doch die Freizeitgestaltung spielt bei der Risikoprüfung eine ebenso wichtige Rolle.
Sportarten wie Motorradfahren, Klettern, Tauchen oder Reiten können für Versicherer ein erhöhtes Risiko bedeuten.
Das kann zu Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder im schlimmsten Fall zu einer kompletten Ablehnung führen.
💬 Beispiel:
Ein IT-Spezialist gibt im Antrag an, er gehe regelmäßig Fallschirmspringen.
Der Versicherer stuft dies als Hochrisiko-Hobby ein – Beitrag +50 % Zuschlag oder Ausschluss.
👉 🩺 BU-Gesundheitsfragen & Risikofragen richtig beantworten
💡 Tipp:
Nicht alle gefährlichen Hobbys führen automatisch zu Problemen –
entscheidend sind Häufigkeit, Umfang und Sicherheitsstandard.
🧠 Wie Versicherer Hobbys in der BU bewerten
Versicherer beurteilen Freizeitaktivitäten nach Risikoklassen.
Dazu gehören:
1️⃣ Hobbys ohne Risiko – keine Auswirkungen auf den Beitrag
2️⃣ Hobbys mit mittlerem Risiko – leichte Zuschläge möglich
3️⃣ Hochrisiko-Hobbys – Zuschlag oder Ausschluss
Die Bewertung hängt vom Gefährdungspotenzial und der Ausübungsintensität ab:
- Mit oder ohne Sicherheitsausrüstung?
- Wie oft üben Sie das Hobby aus?
- Privat oder professionell?
🏕️ Kategorie 1: Unproblematische Hobbys (ohne Zuschlag)
Diese Freizeitaktivitäten gelten als risikoarm und sind in der Regel ohne Einfluss auf den Beitrag:
✅ Joggen, Fitnessstudio, Yoga, Pilates
✅ Wandern, Nordic Walking, Schwimmen
✅ Fahrradfahren (ohne Rennen)
✅ Tanzen, Aerobic, Zumba
✅ Skifahren im Urlaub (gelegentlich)
✅ Musizieren, Lesen, Gaming
💬 Beispiel:
Ein Student, der zweimal pro Woche ins Fitnessstudio geht, zahlt keinen Zuschlag.
💡 Tipp:
Auch wenn es selbstverständlich erscheint – geben Sie das Hobby trotzdem ehrlich an.
Versicherer sehen lieber vollständige Angaben als später Widersprüche.
🏍️ Kategorie 2: Hobbys mit mittlerem Risiko (Zuschlag 10–30 %)
Hierbei handelt es sich um Freizeitaktivitäten mit überschaubarem, aber realem Verletzungsrisiko.
Je nach Häufigkeit und Sicherheitsvorkehrungen verlangen Versicherer einen geringen Risikozuschlag.
⚙️ Beispiele:
- Motorradfahren (gelegentlich)
- Reiten (Freizeit, 1–2× pro Woche)
- Skifahren (regelmäßig oder Wettkampf)
- Mountainbiken
- Segeln (Binnengewässer)
- Tauchen bis 30 m
- Kampfsport (ohne Wettkampf)
💬 Beispiel:
Eine Reitlehrerin reitet wöchentlich privat → Zuschlag 20 %.
Ein Büroangestellter fährt 5.000 km Motorrad im Jahr → Zuschlag 15 %.
💡 Tipp:
Wenn Sie selten aktiv sind, dokumentieren Sie das.
Beispiel: „1–2× pro Jahr Skifahren im Urlaub“ – das senkt den Zuschlag.
🪂 Kategorie 3: Hochrisiko-Hobbys (Ausschluss oder Zuschlag 50–150 %)
Diese Aktivitäten gelten als besonders gefährlich.
Viele Versicherer bieten hier nur Versicherungsschutz mit Leistungsausschluss –
oder verlangen sehr hohe Aufschläge.
🚫 Typische Beispiele:
- Fallschirmspringen, Basejumping
- Motorsport (Rennen, Enduro, Kart, Cross)
- Klettern (Fels, Alpin, Indoor-Boulder-Wettkampf)
- Tauchen in großer Tiefe oder Wracks
- Kampfsport mit Wettkampf
- Gleitschirm- oder Drachenfliegen
- Paragliding, Wingsuit
- Segeln auf hoher See
- Freeride- oder Tiefschnee-Ski
💬 Beispiel:
Ein Versicherer bietet bei regelmäßigem Fallschirmspringen
→ Ausschluss von Unfällen bei dieser Sportart,
andere berechnen Zuschlag +80 %.
💡 Tipp:
Wer solche Hobbys regelmäßig ausübt, sollte gezielt nach BU-Tarifen mit moderater Risikobewertung suchen –
MAWA Finanz prüft dafür über 50 Anbieter.
⚖️ Hobby verschweigen? – Warum das gefährlich ist
Viele Antragsteller glauben, riskante Hobbys lieber nicht zu erwähnen.
Das ist ein fataler Fehler.
Wenn die Versicherung später erfährt, dass das Hobby verschwiegen wurde
(z. B. durch Unfallbericht, Arztakte oder Social Media),
kann sie die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen.
💬 Beispiel:
Ein Motorradfahrer verschweigt seine Leidenschaft,
verunglückt und wird berufsunfähig –
die BU verweigert die Zahlung wegen „vorvertraglicher Täuschung“.
💡 Tipp:
Lieber ehrlich angeben und einen kleinen Zuschlag zahlen,
als den gesamten Schutz zu verlieren.
📋 Was passiert bei neuen Hobbys nach Vertragsabschluss?
Wenn Sie nach Abschluss der BU ein neues Hobby beginnen,
müssen Sie das nicht nachmelden.
Die Risikoeinstufung erfolgt nur beim Antrag.
Das bedeutet:
Wer heute gesund und risikofrei versichert ist,
bleibt es auch, wenn er später zum Beispiel mit Fallschirmspringen beginnt.
💡 Tipp:
Darum ist ein früher BU-Abschluss so wertvoll –
Sie sichern sich günstige Konditionen, bevor Ihr Risiko steigt.
💬 Beispielrechnungen
| Hobby | BU-Rente | Beitrag (monatlich) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Reiten (privat, 1× pro Woche) | 1.500 € | ab 37 € | leichter Zuschlag 15 % |
| Motorradfahren (regelmäßig) | 1.500 € | ab 40 € | Zuschlag 20–25 % |
| Klettern (Indoor, privat) | 1.500 € | ab 42 € | evtl. Ausschluss möglich |
| Tauchen (Urlaub, bis 20 m) | 1.500 € | ab 35 € | kein Zuschlag |
| Fallschirmspringen (aktiv) | 1.500 € | ab 58 € | Zuschlag 80–100 % |
💡 Tipp:
Ein Vergleich lohnt sich enorm – zwischen den teuersten und günstigsten Anbietern
liegen bis zu 60 % Preisunterschied bei gleichen Leistungen!
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📚 FAQ – Häufige Fragen zu BU & Hobbys
Kein Problem – die Versicherung prüft nur beim Vertragsabschluss.
Ja, einige Spezialanbieter akzeptieren Fallschirmspringen, Motorsport oder Klettern – mit Zuschlag.
Dann kann der Zuschlag entfallen. Eine Mitteilung an den Versicherer ist sinnvoll.
Ja, immer – egal wie ungefährlich es scheint. Versicherer fragen meist konkret danach.
👉 Mehr 📚 BU-FAQ & Steuertipps
🧩 Wie Sie trotz riskanter Hobbys Versicherungsschutz bekommen
Viele Versicherer unterscheiden heute deutlich genauer nach Risiko.
Mit der richtigen Strategie bekommen selbst Extremsportler BU-Schutz.
✅ 5 Praxistipps für Risikosportler
1️⃣ Anonyme Risikovoranfrage stellen – ohne Daten im HIS-System
2️⃣ Sicherheitsnachweise vorlegen – z. B. Tauchschein, Vereinsmitgliedschaft
3️⃣ Seltene Ausübung dokumentieren – „nur Urlaubsaktivität“
4️⃣ Alternative Anbieter prüfen – manche Versicherer bewerten milder
5️⃣ Ausschluss akzeptieren – besser Teilschutz als gar keiner
🧭 Fazit – Ehrlichkeit zahlt sich aus
Freizeit soll Spaß machen – nicht zum Versicherungsrisiko werden.
Wer seine Hobbys offenlegt und den richtigen Anbieter wählt,
erhält vollwertigen Schutz und vermeidet Streit im Leistungsfall.
Mit der BU-Analyse von MAWA Finanz finden Sie genau den Versicherer,
der Ihre Freizeitaktivitäten fair bewertet – ohne unnötige Zuschläge.
💎 Tipp:
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