Reisekrankenversicherung 
Schutz für Ihre Gesundheit im Ausland

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Warum eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein kann

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 27. November 2023

Eine Reisekrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Reiseplanung. Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, im Inland oder im Ausland, eine Reisekrankenversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz und Sicherheit im Falle von Krankheit oder Verletzung während Ihrer Reise.

Bei einer Reisekrankenversicherung gibt es verschiedene Tarife, die je nach Bedarf gewählt werden können. Eine Jahresreisepolice deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab, während eine Versicherung für eine einzelne Reise nur für diese spezifische Reise gilt.

Die Versicherungsgesellschaften fragen in der Regel auch nach der Reiseregion, da die Kosten für medizinische Behandlungen je nach Land oder Region variieren können. Es gibt Tarife für Europa, weltweite Tarife mit und ohne USA und Kanada. Die Kosten für medizinische Behandlungen in den USA und Kanada sind oft höher als in anderen Ländern, daher ist es wichtig, dies bei der Wahl des Tarifs zu berücksichtigen.

Zusätzlich zu den genannten Tarifen können auch verschiedene Zusatzbausteine in die Reisekrankenversicherung eingeschlossen werden. Diese Zusatzbausteine können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, die genauen Leistungen und Bedingungen der Reisekrankenversicherung zu überprüfen.

Wer benötigt Reisekrankenversicherung?

Eine Reisekrankenversicherung wird in der Regel für Personen empfohlen, die ins Ausland reisen. Dies kann sowohl für Urlaubsreisen als auch für Geschäftsreisen gelten. Es ist besonders wichtig, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, wenn man in Länder reist, in denen die medizinische Versorgung teuer ist oder von geringerer Qualität sein kann. Darüber hinaus bietet eine Reisekrankenversicherung auch Unterstützung bei medizinischen Notfällen. Sie haben Zugang zu einem 24-Stunden-Notrufservice, der Ihnen bei der Organisation von medizinischer Hilfe und Krankenhausbehandlungen zur Seite steht

Es gibt verschiedene Arten von Reisekrankenversicherungen, die je nach Bedarf und Reiseart unterschiedliche Leistungen bieten. Hier sind einige der gängigsten Arten von Reisekrankenversicherungen:

  • Einzelreiseversicherung: Diese Versicherung deckt eine einzelne Reise ab und bietet in der Regel Schutz für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel und medizinisch notwendige Rücktransporte.
  • Jahresversicherung: Diese Versicherung deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab. Sie ist ideal für Personen, die regelmäßig reisen, sei es geschäftlich oder privat.
  • Langzeitversicherung: Diese Versicherung ist für Personen gedacht, die für längere Zeit ins Ausland reisen, wie zum Beispiel Expats oder Studenten. Sie bietet umfassenden Schutz für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen.
  • Gruppenversicherung: Diese Versicherung ist für Gruppenreisen gedacht, bei denen mehrere Personen gemeinsam reisen. Sie bietet ähnliche Leistungen wie eine Einzelreiseversicherung, jedoch für alle Teilnehmer der Gruppe.
  • Zusätzliche Leistungen: Einige Reisekrankenversicherungen bieten zusätzliche Leistungen wie Reiseabbruchversicherung, Gepäckversicherung oder Assistance-Services an.

Es ist wichtig, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass die gewünschten Leistungen abgedeckt sind.

Die Leistungen der Reisekrankenversicherung

Die genauen Leistungen einer Reisekrankenversicherung können je nach Versicherungsanbieter und Tarif variieren. Im Allgemeinen umfassen die Leistungen einer Reisekrankenversicherung jedoch folgende Punkte:

  • Medizinische Behandlungskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Operationen im Ausland.
  • Rücktransport: Falls eine medizinische Evakuierung oder ein Rücktransport in das Heimatland aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung erforderlich ist, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür.
  • Zahnbehandlung: Die Versicherung kann auch Zahnbehandlungen im Ausland abdecken, wie zum Beispiel Zahnfüllungen oder Zahnextraktionen.
  • Assistance-Services: Viele Reisekrankenversicherungen bieten auch Assistance-Services an, wie zum Beispiel eine 24-Stunden-Hotline für medizinische Notfälle, Dolmetscherdienste oder Unterstützung bei der Organisation von Arztterminen.
  • Reiseabbruchversicherung: Einige Reisekrankenversicherungen bieten auch eine Reiseabbruchversicherung an, die die Kosten für eine vorzeitige Rückreise aufgrund von Krankheit oder Unfall deckt.

Es ist wichtig, die genauen Leistungen und Bedingungen der Reisekrankenversicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.

Was kostet eine Reisekrankenversicherung?

Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind überschaubar. Eine gute Versicherung für Singles gibt es schon für rund 10 Euro im Jahr. Familien zahlen zwischen 18-42 Euro für sehr gute Tarife. 
Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.

Welche Ausgaben fallen für eine Reisekrankenversicherung an?

Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung sind in der Regel überschaubar und können je nach Tarif und Anbieter variieren. Für Singles gibt es bereits gute Versicherungen ab etwa 10 Euro pro Jahr. Familien können mit Kosten zwischen 18 und 42 Euro rechnen, um einen sehr guten Tarif zu erhalten.

Es lohnt sich jedoch, einen Tarifvergleich durchzuführen, da es große Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt. Ein Vergleich ermöglicht es Ihnen, den besten Tarif zu finden, der Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht.

Zusatzbausteine der Reisekrankenversicherung

Folgende Zusatzbausteine können eingeschlossen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherer diese Zusatzbausteine anbieten und dass die genauen Bedingungen und Deckungssummen je nach Versicherungsgesellschaft variieren können.

  • Rooming-In: Diese Zusatzleistung deckt die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus ab, wenn dies medizinisch notwendig ist.
  • Krankenhaustagegeld: Diese Zusatzleistung bietet eine finanzielle Entschädigung für jeden Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringt.
  • Erstanschaffung besonderer Hilfsmittel: Diese Zusatzleistung deckt die Kosten für die Erstanschaffung von speziellen medizinischen Hilfsmitteln ab, die während der Reise benötigt werden, wie zum Beispiel Rollstühle oder Gehhilfen.
  • Besondere Heilbehandlungen: Diese Zusatzleistung deckt die Kosten für besondere Heilbehandlungen ab, die nicht von der regulären medizinischen Versorgung abgedeckt sind, wie zum Beispiel Massagen, Physiotherapie oder alternative Therapien.
  • Kostenübernahme für die Anreise von Angehörigen bei einem Krankenhausaufenthalt des Versicherten. Diese Leistung ermöglicht es den Angehörigen, den Versicherten im Krankenhaus zu besuchen, indem die Kosten für die Anreise, wie Flugtickets oder Zugfahrten, erstattet werden. Dies kann besonders wichtig sein, wenn der Versicherte sich in einem fremden Land befindet und Unterstützung von seinen Angehörigen benötigt.

Spezielle Reisekrankenversicherungen

Eine spezielle Reisekrankenversicherung ist eine wichtige Absicherung für Personen, die längere Zeit im Ausland verbringen möchten. Es gibt verschiedene Arten von speziellen Reisekrankenversicherungen, die auf die Bedürfnisse bestimmter Personengruppen zugeschnitten sind.

  • Eine Au-pair-Reisekrankenversicherung bietet Schutz für junge Menschen, die als Au-pair ins Ausland gehen. Diese Versicherung deckt in der Regel medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte und den Rücktransport in das Heimatland ab. Au-pairs sind oft über einen längeren Zeitraum im Ausland und benötigen daher eine umfassende Absicherung.
    ➡️ Vergleichsrechner für Au-pairs.
  • Für Studierende, die im Ausland studieren möchten, gibt es spezielle Studium-im-Ausland-Reisekrankenversicherungen. Diese Versicherungen bieten nicht nur medizinische Leistungen, sondern auch Unterstützung bei der Organisation von Arztterminen und Medikamentenbeschaffung. Zudem sind oft Leistungen wie der Rücktransport oder die Unterstützung bei einem Studienabbruch enthalten. ➡️ Vergleichsrechner für Schüler und Studenten.
  • Work-and-Travel-Reisekrankenversicherungen sind für Personen gedacht, die während ihres Auslandsaufenthalts auch arbeiten möchten. Diese Versicherungen bieten neben den üblichen medizinischen Leistungen auch eine Absicherung bei Arbeitsunfällen oder Berufsunfähigkeit. Da Work-and-Travel-Aufenthalte oft längere Zeit dauern, ist eine umfassende Absicherung besonders wichtig. ➡️ Work-and-Travel Vergleichsrechner.
  • Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist für Personen gedacht, die für einen längeren Zeitraum im Ausland leben oder arbeiten möchten. Diese Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte und den Rücktransport. Zudem sind oft auch Leistungen wie die Unterstützung bei der Organisation von Arztterminen oder die Übernahme von Dolmetscherkosten enthalten. ➡️ Langzeit-Auslandskrankenversicherung.

Was wird nicht von der Reisekrankenversicherung übernommen?

Es gibt bestimmte Leistungen und Kosten, die in der Regel nicht von einer Reisekrankenversicherung übernommen werden. Diese können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren, daher ist es wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu überprüfen. Hier sind einige Beispiele für Leistungen, die normalerweise nicht von einer Reisekrankenversicherung abgedeckt sind:

  • Behandlungen, die vor Reiseantritt bekannt waren: Wenn der Versicherte bereits vor Reiseantritt von einer bestimmten Krankheit oder Verletzung wusste und diese behandlungsbedürftig ist, wird die Versicherung in der Regel keine Kostenübernahme leisten.
  • Chronische Erkrankungen: Kosten für die Behandlung von chronischen Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, werden normalerweise nicht von der Reisekrankenversicherung übernommen.
  • Kosmetische Behandlungen: Kosten für kosmetische Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.
  • Schwangerschaft und Geburt: Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt werden oft nicht von der Reisekrankenversicherung abgedeckt.
  • Unfälle bei gefährlichen Aktivitäten: Wenn der Versicherte an gefährlichen Aktivitäten wie Extremsportarten oder Abenteueraktivitäten teilnimmt und dabei einen Unfall hat, kann die Versicherung die Kosten möglicherweise nicht übernehmen.

Es ist wichtig, die genauen Ausschlüsse und Bedingungen der Reisekrankenversicherung zu überprüfen, um zu verstehen, welche Leistungen nicht abgedeckt sind.

Reisekrankenversicherung - Die besten Tarife im Vergleich

Im November 2023 haben wir einen umfangreichen Test der besten Tarife für Reisekrankenversicherungen durchgeführt. Eine Reisekrankenversicherung ist ein wichtiger Schutz, wenn Sie ins Ausland reisen, da sie Ihnen medizinische Kosten und Behandlungen abdeckt, die während Ihrer Reise entstehen können.

Reisekrankenversicherung – Die besten Tarife im Vergleich

Im November 2023 haben wir einen umfangreichen Test der besten Tarife für Reisekrankenversicherungen durchgeführt. Eine Reisekrankenversicherung ist ein wichtiger Schutz, wenn Sie ins Ausland reisen, da sie Ihnen medizinische Kosten und Behandlungen abdeckt, die während Ihrer Reise entstehen können.

Unser Test konzentrierte sich auf verschiedene Kriterien wie die Deckungssumme, ambulante Behandlungen, Nachleistungen in Tagen und Rooming-In-Optionen. Diese Faktoren sind entscheidend, um den bestmöglichen Schutz und eine umfassende Versorgung im Krankheitsfall zu gewährleisten.

Die Testsieger zeichneten sich durch hohe Deckungssummen aus, die sicherstellen, dass Sie im Ernstfall ausreichend finanziell abgesichert sind. Zudem boten sie umfangreiche Leistungen für ambulante Behandlungen an, einschließlich Arztbesuche, Medikamente und diagnostische Untersuchungen.

Ein weiteres wichtiges Kriterium war die Nachleistung in Tagen. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Tage, für die die Versicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland noch Leistungen erbringt. Dies kann besonders wichtig sein, wenn eine längere Genesungszeit erforderlich ist oder weitere medizinische Betreuung notwendig ist.

Fragen und Antworten zur Krankenzusatzversicherung

Sind ambulante Behandlungen mitversichert?

Ja, eine ambulante Behandlung in der Reisekrankenversicherung bezieht sich auf medizinische Leistungen, die außerhalb eines Krankenhauses oder einer stationären Einrichtung erbracht werden. Dies umfasst in der Regel Arztbesuche, Diagnosetests, Medikamentenverschreibungen und andere medizinische Leistungen, die nicht mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sind.

Im Rahmen einer Reisekrankenversicherung kann der Versicherungsschutz für ambulante Behandlungen je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um zu verstehen, welche Leistungen genau abgedeckt sind und ob es möglicherweise Einschränkungen oder Ausschlüsse gibt.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Reisekrankenversicherung in der Regel nur für akute Erkrankungen oder Verletzungen gilt, die während der Reise auftreten. Vorbestehende Erkrankungen oder chronische Krankheiten können in der Regel nicht durch die Reisekrankenversicherung abgedeckt sein.

Besteht Versicherungsschutz bei Covid-19?

Die Deckung von Covid-19 in der Reisekrankenversicherung kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif unterschiedlich sein. Einige Reisekrankenversicherungen bieten möglicherweise Deckung für medizinische Kosten im Zusammenhang mit Covid-19, wie z.B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Ausschlüsse zu überprüfen, da nicht alle Versicherungen denselben Schutz bieten.

Einige Versicherungen können bestimmte Voraussetzungen haben, um Anspruch auf den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Covid-19 zu haben. Dazu gehören möglicherweise das Reisedatum, das Reiseziel und der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen oder sich direkt an den Versicherer zu wenden, um Informationen über den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Covid-19 zu erhalten.

Medizinische Hilfsmittel

In der Reisekrankenversicherung können Arznei- und Verbandsmittel sowie medizinische Hilfsmittel abgedeckt sein. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für Medikamente, Verbandsmaterialien und andere medizinische Hilfsmittel übernehmen kann, die während einer medizinischen Behandlung im Ausland benötigt werden.

Medizinische Hilfsmittel: Unter medizinischen Hilfsmitteln versteht man Geräte oder Ausrüstungen, die zur Behandlung oder Unterstützung bei einer medizinischen Erkrankung oder Verletzung benötigt werden. Dies kann beispielsweise ein Rollstuhl, Krücken, ein Blutzuckermessgerät oder ein Inhalator sein. Die Kosten für solche Hilfsmittel können ebenfalls von der Reisekrankenversicherung übernommen werden.

Arznei- und Verbandsmittel

Arznei- und Verbandsmittel in der Reisekrankenversicherung umfassen in der Regel Medikamente, die während einer medizinischen Behandlung im Ausland verschrieben werden, sowie Verbandsmaterialien und andere medizinische Hilfsmittel.

Arzneimittel: Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen oder Verletzungen während einer Reise benötigt werden, können von der Reisekrankenversicherung übernommen werden. Dies umfasst in der Regel auch die Kosten für Medikamente, die zur Linderung von Symptomen oder zur Vorbeugung von Krankheiten während der Reise erforderlich sind.

Verbandsmittel: Die Kosten für Verbandsmaterialien wie Pflaster, Verbände, Kompressen, Desinfektionsmittel und andere medizinische Hilfsmittel können ebenfalls von der Reisekrankenversicherung abgedeckt sein. Diese werden in der Regel benötigt, um Wunden zu versorgen oder Verletzungen zu behandeln.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Bedingungen je nach Versicherung und Tarif variieren können. Einige Versicherungen können bestimmte Einschränkungen oder Ausschlüsse für bestimmte Arznei- und Verbandsmittel haben. Daher ist es ratsam, vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Akute Schwangerschaftsunterbrechungen

In der Reisekrankenversicherung können akute Schwangerschaftsunterbrechungen in der Regel abgedeckt sein. Dies bedeutet, dass die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaftskomplikation oder einem Schwangerschaftsabbruch im Ausland von der Versicherung übernommen werden können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Leistungen je nach Versicherung und Tarif variieren können. Einige Versicherungen können bestimmte Einschränkungen oder Ausschlüsse für Schwangerschaftsunterbrechungen haben, insbesondere wenn es sich um geplante oder nicht-medizinisch notwendige Eingriffe handelt.

Anreise Angehörige bei Krankenhausaufenthalt

In einigen Reisekrankenversicherungen besteht die Möglichkeit, dass Angehörige des Versicherten bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland mitversichert sind und die Kosten für ihre Anreise übernommen werden. Dies kann insbesondere in Situationen von Vorteil sein, in denen der Versicherte aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung im Krankenhaus liegt und Unterstützung von seinen Angehörigen benötigt.

Die Mitversicherung der Anreise von Angehörigen kann verschiedene Leistungen umfassen, wie zum Beispiel die Kosten für Flugtickets, Unterkunft oder Transport zum Krankenhaus. Diese Leistungen werden in der Regel von der Versicherung übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustands nicht alleine reisen kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Reisekrankenversicherungen automatisch die Anreise von Angehörigen mitversichern. Es ist ratsam, vor Abschluss einer Versicherungspolice die genauen Bedingungen und Leistungen zu prüfen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, eine Zusatzoption für die Mitversicherung von Angehörigen hinzuzufügen oder eine spezielle Versicherung abzuschließen.

Die Mitversicherung der Anreise von Angehörigen bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland kann für den Versicherten und seine Angehörigen eine große Erleichterung sein. Sie ermöglicht es, in schwierigen Situationen Unterstützung und Beistand zu erhalten und trägt dazu bei, dass der Versicherte nicht alleine ist und die bestmögliche Betreuung erhält.

Krankenhaustagegeld (ersatzweise) je Tag

Das Krankenhaustagegeld in einer Reisekrankenversicherung ist eine Leistung, die dem Versicherten gezahlt wird, wenn er aufgrund einer Krankheit oder Verletzung im Ausland im Krankenhaus behandelt werden muss. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die den zusätzlichen Kosten während des Krankenhausaufenthalts entgegenwirken soll.

Die Höhe des Krankenhaustagegeldes kann je nach Versicherung und Tarif variieren. In der Regel wird ein festgelegter Betrag pro Tag gezahlt, der als Ersatz für entstandene Kosten oder Einkommensverluste dient. Dieses Geld kann beispielsweise für zusätzliche Verpflegung, Telefonate oder andere persönliche Bedürfnisse verwendet werden.Es ist wichtig zu beachten, dass das Krankenhaustagegeld in der Reisekrankenversicherung als Ersatzleistung betrachtet wird und nicht die eigentlichen medizinischen Kosten abdeckt. Diese werden in der Regel direkt von der Versicherung übernommen. Das Krankenhaustagegeld soll dem Versicherten lediglich eine finanzielle Unterstützung bieten, um den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer zu gestalten.

Begleitperson bei Krankenrücktransport

In einigen Reisekrankenversicherungen besteht die Möglichkeit, eine Begleitperson bei einem Krankenrücktransport mitzuversichern. Dies kann in bestimmten Situationen von Vorteil sein, insbesondere wenn der Versicherte aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht alleine reisen kann.

Die Begleitperson kann entweder ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person sein, die den Versicherten während des Rücktransports begleitet und unterstützt. Die Kosten für die Begleitperson werden in der Regel von der Versicherung übernommen, sofern dies medizinisch notwendig ist.

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