Veranstalterhaftpflicht
Versicherung ab 89,45€
Inhaltsverzeichnis
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Für Schäden, die aus einem Event heraus entstehen, haftet der durchführende Veranstalter. Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie viele Umstände bedenken und Risiken abgewiegen. Da Ihnen unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen können, müssen Sie eine Veranstalterhaftpflicht abschließen. Diese nimmt Ihnen die Last, für Sach- Personen und Tätigkeitsschäden aufzukommen, die aus der Veranstaltung entstehen können.
Der Versicherungsbeginn sollte mind. eine Woche in der Zukunft liegen.
Für Firmen, Vereine, Kommunen und Veranstalter ist eine Veranstalterhaftpflicht sinnvoll.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist abhängig von der Art der Veranstaltung, Dauer, Anzahl der Teilnehmer/Besucher und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.
Zusätzlich sollten Veranstalter bei Soundanlagen über eine Elektronikversicherung nachdenken.
Ein Tarifvergleich lohnt sich wegen den großen Preis- und Leistungsunterschieden der einzelnen Anbietern.
INFOFILM VERANSTALTERHAFTPFLICHT
1. WER BENÖTIGT EINE
Wer sollte eine Veranstalterhaftpflicht abschließen?
Eine Veranstalterhaftpflicht ist für jegliche Vereinsveranstaltung sinnvoll, egal ob groß, klein, öffentlich, privat, drinnen oder draußen. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, haftet für alle auftretenden Schäden und Unfälle welche durch die Veranstaltung entstehen. Um das persönliche Haftungsrisiko zu vermeiden und Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Veranstalterhaftpflicht für Veranstalter eine unverzichtbare Versicherung.
Welche Arten der Veranstaltungen gibt es?
- Messe / Ausstellung
- KonzerteBarcamp
- Meet-UpParty / Feier / Straßenfest / Sommerfest
- Sportveranstaltungen
- Seminare
- Konferenz / Tagung
- Kirmes / Jahrmarkt
- Flohmarkt / Antikmarkt
- Karneval / Fasching
- Schützenfest / Stadtfest
- Weihnachtsmarkt
2. WELCHE LEISTUNGEN SIND ABGEDECKT
Schäden in diesen Bereichen deckt die Veranstalterhaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme ab:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
- Tätigkeitsschäden
Eine Veranstalterhaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht. Die dadurch entstehenden Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten werden übernommen.
Folgende Leistungen können zusätzlich eingeschlossen werden:
- Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung
- Erlaubtes Abbrennen von Feuerwerken, Osterfeuern
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch sonstige Ursachen
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser
Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Brand und Explosion - Hüpfburgen und Feuerwerke können mitversichert werden
- Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten technischem Equipment
Welche Schäden zahlt die Veranstalterhaftpflicht nicht?
- Schaden durch Veranstaltungsbesucher
- Vorsätzlich oder durch bewusstes Missachten von Gesetzen und Vorschriften.
WAS KOSTET DER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Beiträge liegen zwischen 89 Euro – 2600 Euro im Jahr.
Die Beitragshöhe einer Veranstalterhaftpflicht hängt von mehreren Faktoren ab: Art der Veranstaltung, Dauer, Anzahl der Teilnehmer/Besucher und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes. Eine günstige Veranstalterhaftpflicht Versicherung bekommen Sie schon für 89,45 Euro im Jahr.
Wir beraten Sie gerne!
Unsere Berater freuen sich von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr auf Ihre Fragen.
Telefon: 02741- 9721273
kontakt@mawadirekt.de
3.Tarifrechner
Deckungsumfang eventAssec
Ordnerdienst zwecks Einlasskontrolle und Sicherung der Veranstaltung ist in der Veranstalterhaftpflicht mitversichert.
Abwasserschäden sind in der Veranstalterhaftpflicht bis 500.000 EUR mitversichert (2fach maximiert) mit einem Selbstbehalt von 150 EUR
Abgabe von Speisen und Getränken ist in der Veranstalterhaftpflicht mitversichert.
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln sind in der Veranstalterhaftpflicht bis 5.000,- EUR mitversichert (3fach maximiert) mit einem Selbstbehalt von 150 EUR
Nutzung von Internet-Technologien sind in der Veranstalterhaftpflicht mit 100.000 EUR incl. 50.000 EUR für Verletzung von Namensrechten mitversichert.
Die Umweltschadens-Basisversicherung ist in der Veranstalterhaftpflicht mit 1.000.000,- EUR pauschal mitversichert.
Datenschutzrisiko ist in der Veranstalterhaftpflicht in Höhe der Versicherungssumme für Vermögensschäden (2fach maximiert) mitversichert mit einem Selbstbehalt von 150 EUR
Be- und Entladeschäden sind in der Veranstalterhaftpflicht in Höhe der Versicherungssumme (2fach maximiert) mitversichert mit einem Selbstbehalt von 150 EUR
Leitungsschäden sind in der Veranstalterhaftpflicht in Höhe der Versicherungssumme (2fach maximiert) mitversichert mit einem Selbstbehalt von 150 EUR
In der Veranstalterhaftpflicht sind Mietsachschäden an zu Veranstaltungszwecken gemieteten technischem Equipment bis 5000 EUR mitversichert mit einem Selbstbehalt von 250 EUR