Leichtkraftrad/roller Versicherung
ab 31,35€ im Jahr
Inhaltsverzeichnis
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Für das fahren eines Leichtkraftrad/roller benötigen Sie mindestens den Führerschein Klasse A1. Aber auch mit einem Pkw- oder Lkw-Führerschein, den Sie vor dem 1. April 1980 gemacht haben, dürfen Sie ein Leichtkraftrad fahren.
Die Leistungen des Versicherungsschutzes entsprechen der Motorradversicherung.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist abhängig von der Zulassungsart, Alter der Fahrer, der Einstufung (SF-Kasse) und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes.
Sie können Ihr Leichtkraftrad Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko versichern.
Zusatzbausteine wie Schutzbrief (Panne, Unfall oder Diebstahl)
oder Auslandsschadenschutz können zusätzlich eingeschlossen werden.
Sparen können Sie mit einem Saisonkennzeichen oder mit der Werkstattbindung.
Die Leichtkraftrad-Versicherung ist steuerlich absetzbar.
BAUSTEINE DER LEICHTKRAFTRAD VERSICHERUNG

1. LEISTUNGEN DER HAFTPFLICHT
Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung ab:
Die Leichtkraftrad-Haftpflichtversicherung leistet bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen Schadensersatz bei begründeten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Folgende Punkte sind versichert:
- Personenschäden (Invalidität oder Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Reparaturkosten an Fahrzeugen/Objekten)
- Vermögensschäden
2. TEIL- UND VOLLKASKO
Für Leichtkrafträder gibt es eine Kasko-Versicherung. Die Kaskodeckung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug. Bei der Leichtkraftrad-Versicherung unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkasko schützen Sie Ihr Leichtkraftrad gegen Schäden, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Auch nach einem Schaden, die Prämie bleibt hier immer bei hundert Prozent.
Folgende Schäden sind abgesichert:
- Brand und Explosion
- Diebstahl (auch Einbruchsdiebstahl)
- Glasbruchschäden (Lampen, Blinker, Frontscheibe)
- Wildschäden und Marderbisse
- Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Überschwemmung
- Kabelkurzschluss
Volkaskoversicherung
Mit der Vollkasko sind Sie gegen Eigenschäden und Vandalismus versichert.
Folgende Schäden sind abdeckt:
- Schäden beim Ein- und Ausparken
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)
- selbst verschuldete Unfälle
WAS KOSTET DIE LEICHTKRAFTRAD VERSICHERUNG
Die Beiträge liegen zwischen 3 Euro – 65 Euro im Monat
Die Beitragshöhe einer Leichtkraftrad-Versicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse, Alter der Fahrer und auch die gewählten Leistungen (Haftpflicht, Teil- oder Vollkaskoversicherung). Eine Leichtkraftrad-Versicherung bekommen Sie schon für 31,35€ im Jahr.
Wir beraten Sie gerne!
Unsere Berater freuen sich von Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr auf Ihre Fragen.
Telefon: 02741- 9721273
kontakt@mawadirekt.de
3. DIE BESTEN TARIFE
Wir empfehlen Ihnen folgende Leichtkraftrad-Tarife
Diese Leistungen sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung einschließen!
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- Erweiterte Wildschadenklausel
- Folgeschäden durch Tierbiss-/Marderbissschäden
Anbieter | Tarif | MAWA Test |
---|---|---|
Kravag | Allgemeine | 1- |
Condor | Standard | 2+ |
VHV | Exklusiv | 2+ |
Lippische | Premium | 1 |
R+V | Plus | 1 |
VKB | Standard | 1 |
4. TARIFRECHNER
Die WKZ ist die Abkürzung für Wagniskennziffer. Sie dient der Risikobewertung in der Kfz- Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung. Abhängig von der Zulassung und Nutzungsart sind Leichtkrafträder/roller in folgende WKZ eingeteilt:
WKZ 014 / Leichtkraftroller bis 125 ccm und bis 11 kW
WKZ 024 / Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis 11 kW
Diese Gesellschaften sind Gegenstand des Preis- und Leistungsvergleichs für die Leichtkraftrad-Versicherung. Durch laufende Updates, kann es zur eingeschränkten Verfügbarkeiten einzelner Tarife/Anbieter kommen.
Allianz Versicherung
Alte Leipziger
AXA Versicherung
die Bayerische
Barmenia Versicherung
Condor Versicherung
Da direkt
DEVK
Dialog
HDI Versicherung
Itzehoer
Kravag Allgemeine
Lippische Versicherung
R+V Versicherung
Versicherungskammer Bayern
Verti
VHV Versicherung
Württembergische
Zurich
WICHTIGE ZUSATZBAUSTEINE
Klausel (Grobe Fahrlässigkeit) in der Leichtkraftrad-Versicherung:
In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)
Mietfahrzeuge Deckung in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Eine KH-Zusatzversicherung für im Ausland gemietete versicherungspflichtige Fahrzeuge (in der Regel für eine Dauer von 1 Monat).
Folgeschäden in der Leichtkraftrad-Versicherung durch Tier- und Marderbisse:
Der Versicherer übernimmt die durch Tierbiss/Marderbiss verursachte Folgeschäden bis zur vereinbarten Summe.
Bei hochwertigen Fahrzeugen, empfehlen wir mindestens 4000€
Sonderausstattung in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Die einzelnen versicherten Fahrzeugteile beschreibt die Gesellschaft in der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile (AKB).
Elementarschäden in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Zusätzliche Deckung als Ergänzung einer im Standardversicherungsschutz bestehenden Fahrzeugversicherung: Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen) oder eines Erdrutsches.
Wildschadenklausel in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Quads mit Haarwild. Die Standard-Deckung mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz ist bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert.
EMPFEHLENSWERTE ZUSATZBAUSTEINE
Schutzbriefleistungen in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Leichtkraftrads. Der Schutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf den SF-Rabatt.
Freie Werkstattwahl in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Hat der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl in seinem Vertrag vereinbart, so kann er nach einem Schaden sein Leichtkraftrad zu einer beliebigen Werkstatt seines Vertrauens bringen.
Rabattschutz in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Leider nicht über uns versicherbar
Auslandschadenschutz in der Leichtkraftrad-Versicherung:
Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Leichtkraftrad im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.
5. ANTWORTEN AUF DIE WICHTIGSTEN FRAGEN
Für alle, die Ihr Leichtkraftrad nicht über das ganze Jahr nutzen wollen. Zum Beispiel nicht während der Winterzeit. Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Das Leichtkraftrad muss nicht jedes Jahr an- und wieder abgemeldet werden. Das Saisonkennzeichen wird einmal beantragt und gilt dann automatisch für jede neue Saison. Und ganz wichtig: Kfz-Steuer und Versicherungskosten für Ihr Leichtkraftrad werden nur für den Zeitraum berechnet, in denen das Fahrzeug genutzt wird. Leichtkrafträder mit Saisonkennzeichen sind außerhalb der Saison beitragsfrei Haftpflicht- Teil- und Vollkasko versichert (wenn beantragt). In dieser Ruhezeit haben Sie Versicherungsschutz, falls Ihr Leichtkraftrad gestohlen wird, oder in Flammen steht.
Die Beiträge zur Leichtkraftrad-Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen. Achten Sie bitte dabei auf den entsprechenden Höchstsatz, der für Kfz-Versicherung gilt.
Wer ein Leichtkraftrad fahren möchte, benötigt die Führerschein Klasse A1. Mit einem Pkw- oder Lkw-Führerschein, den Sie vor dem 1. April 1980 gemacht haben, dürfen Sie auch ein Leichtkraftrad fahren
Kündigung zum Jahreswechsel
Der 30. November ist in der Regel immer noch Stichtag für die Kündigung bei vielen Anbietern. Wer zum ersten eines Jahres wechseln möchte, sollte bis zum 30.11. seine Leichtkraftrad-Versicherung gekündigt haben.
Kündigung unterjährlig wechseln
Die Kündigungsfrist Ihre Leichtkraftrad-Versicherung beträgt einen Monat bis zur sogenannten Hauptfälligkeit, also dem Tag, an dem Ihr Versicherungsschutz in Kraft tritt. Haben Sie zum Beispiel Ihre Versicherung zum 1. April abgeschlossen, können Sie Ihre bestehende Versicherung noch bis zum 28. Februar kündigen. Ansonsten verlängert sich Ihr Versicherungsschutz automatisch um ein Jahr.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht in der Leichtkraftrad-Versicherung, wenn Ihr Versicherer die Versicherungsbeiträge erhöht. Dann haben Sie das Recht, innerhalb der nächsten 30 Tage schriftlich von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sie haben ausserdem ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie entweder Ihr angemeldetes Fahrzeug abmelden oder Sie sich ein neues zulegen.