Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Wichtige Fakten zur Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie kennen sollten

Marcus Wacker Geschäftsführer
Marcus Wackeraktualisiert am 02. August 2023

Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen. Wenn Mitarbeiter oder Geräte Ihres Unternehmens Schäden bei anderen Menschen verursachen, sind Sie dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Die Höhe dieses Schadensersatzes kann unbegrenzt sein und schnell zu finanziellen Belastungen führen, die sowohl Ihnen als auch Ihrem Unternehmen die Existenzgrundlage entziehen können.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen Dritter. Diese Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Allerdings sind reine Vermögensschäden nicht versichert.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe Ihres Betriebs, der Art Ihres Gewerbes, dem Selbstbehalt und dem Umsatz. Es lohnt sich, die Tarife verschiedener Anbieter zu vergleichen, da es große Unterschiede in den Preisen und Leistungen gibt.

Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

In der Wirtschaft lassen sich verschiedene Branchen unterscheiden, die jeweils ihre eigenen Merkmale und Besonderheiten aufweisen. Zu den wichtigsten Branchen gehören der Einzelhandel, Bürobetriebe, Handwerker, Gastronomie, Hotelwesen, Gesundheitswesen und die Industrie.

Zu unterscheiden sind folgende Branchen:

  • Der Einzelhandel umfasst Unternehmen, die Waren direkt an Endverbraucher verkaufen. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Modegeschäfte oder Elektronikläden. Der Einzelhandel ist eng mit dem Konsumverhalten der Menschen verbunden und spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschaft.
  • Bürobetriebe sind Unternehmen, die hauptsächlich im Dienstleistungssektor tätig sind. Hierzu gehören beispielsweise Versicherungen, Banken oder Beratungsunternehmen. Bürobetriebe bieten Dienstleistungen an, die oft auf Wissen und Expertise basieren.
  • Handwerker sind Unternehmen oder Einzelpersonen, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben. Hierzu gehören beispielsweise Schreiner, Elektriker oder Installateure. Handwerker erbringen Dienstleistungen im Bereich der Reparatur, Renovierung oder Neubau von Gebäuden und Einrichtungen.
  • Die Gastronomiebranche umfasst Restaurants, Cafés, Bars und andere Einrichtungen, die Speisen und Getränke anbieten. Die Gastronomie ist eng mit dem Tourismus verbunden und spielt eine wichtige Rolle in der Freizeit- und Genusskultur.
  • Das Hotelwesen umfasst Unternehmen, die Unterkünfte für Reisende anbieten. Hierzu gehören Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen. Das Hotelwesen ist eng mit dem Tourismus verbunden und bietet Reisenden einen Ort zum Übernachten und Erholen.
  • Das Gesundheitswesen ist eine Branche, die sich mit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung befasst. Sie umfasst Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Dienstleister. Das Gesundheitswesen zeichnet sich durch eine hohe Regulierung und komplexe rechtliche Rahmenbedingungen aus. Zudem ist es eine stark wachsende Branche, da die Nachfrage nach medizinischer Versorgung aufgrund der alternden Bevölkerung und des medizinischen Fortschritts steigt.
  • Die Industrie hingegen umfasst Unternehmen, die Güter produzieren. Sie kann in verschiedene Sektoren unterteilt werden, wie zum Beispiel die Automobilindustrie, die Chemieindustrie oder die Maschinenbauindustrie. Die Industrie zeichnet sich durch eine hohe Produktionskapazität, den Einsatz von Maschinen und Technologie sowie eine hohe Wettbewerbsintensität aus. Sie ist eng mit anderen Branchen verbunden, da sie oft als Zulieferer für andere Unternehmen fungiert.

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Die Leistungen der Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht bietet Schutz vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ein Unternehmen geltend gemacht werden können. Wenn ein Anspruch besteht und die Versicherungssumme ausreicht, übernimmt die Versicherung die Zahlung des Schadenersatzes bis zur vereinbarten Höhe.

Darüber hinaus kann die Betriebshaftpflichtversicherung auch unbegründete Forderungen für das Unternehmen abwehren, auch vor Gericht. Das bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Prozesskosten übernimmt, um das Unternehmen vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen.

  • Personen- und Sachschäden: Diese Bausteine decken Schäden ab, die durch Ihr Handeln einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt werden. Personen- und Sachschäden können beispielsweise durch Unfälle, fehlerhafte Dienstleistungen oder Produkte entstehen.
  • Vermögensschäden: Dieser Baustein deckt finanzielle Verluste ab, die einer anderen Person durch Ihr Handeln entstehen. Vermögensschäden können zum Beispiel entgangene Gewinne, Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen sein.
  • Mietsachschäden: Dieser Baustein deckt Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen ab. Wenn Sie beispielsweise ein Büro oder Werkzeug mieten und diese beschädigen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz.
  • Umwelthaftpflicht: Dieser Baustein deckt Schäden ab, die durch Umweltverschmutzung oder Umweltschäden verursacht werden. Wenn Sie beispielsweise versehentlich Chemikalien verschütten und dadurch die Umwelt belasten, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung.
  • Produkthaftpflicht: Dieser Baustein deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Wenn ein von Ihnen hergestelltes oder vertriebenes Produkt einen Schaden verursacht, übernimmt die Versicherung die Kosten für Schadensersatzansprüche.

Zusatzbausteine der Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht bietet bereits einen umfassenden Schutz für Unternehmen. Allerdings können zusätzliche Leistungen in die Versicherung eingeschlossen werden, um den Versicherungsschutz weiter zu optimieren. Im Folgenden werden einige dieser zusätzlichen Leistungen erläutert:

  • Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen: Diese Leistung deckt Schäden an gemieteten oder geliehenen Arbeitsmaschinen ab, die während des Einsatzes im Betrieb entstehen.
  • Tätigkeitsschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Ausführung von Arbeiten entstehen. Diese Leistung ist besonders relevant für Unternehmen, die handwerkliche Tätigkeiten ausführen.
  • Versehensklausel: Diese Klausel erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden, die durch unbeabsichtigte Fehler oder Versehen verursacht werden. Sie bietet somit eine zusätzliche Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse.
  • Nachhaftungsklausel: Diese Klausel verlängert den Versicherungsschutz über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus. Sie deckt Schäden ab, die erst nach Vertragsende entdeckt werden, aber während der Versicherungsdauer verursacht wurden.
  • Mangelbeseitigungsnebenkosten: Diese Leistung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Mängeln an Produkten oder Dienstleistungen, die während des Betriebs entdeckt werden.
  • Nachbesserungsbegleitschäden: Hierbei handelt es sich um Schäden, die während der Nachbesserung oder Reparatur von Produkten oder Dienstleistungen entstehen. Diese Leistung deckt die Kosten für die Behebung solcher Schäden ab.
  • Unterfangungs- und Unterfahrungsschäden: Diese Leistung deckt Schäden ab, die durch das Unterfangen oder Unterfahren von Gebäuden oder anderen Strukturen entstehen. Sie ist besonders relevant für Unternehmen, die im Bau- oder Sanierungsbereich tätig sind.
  • Nebenarbeiten in anderen Handwerken: Diese Leistung erweitert den Versicherungsschutz auf Tätigkeiten, die nicht zum Hauptgewerbe des Unternehmens gehören. Wenn ein Unternehmen beispielsweise gelegentlich Nebenarbeiten in anderen Handwerken ausführt, können diese Tätigkeiten in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
  • Leistungs-Update-Garantie: Diese Klausel gewährleistet, dass der Versicherungsschutz automatisch an neue gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen angepasst wird. Dadurch ist das Unternehmen stets optimal abgesichert, ohne dass eine separate Anpassung des Versicherungsvertrags erforderlich ist.
  • Vermögensschäden durch Datenschutzrisiken: In der heutigen digitalen Welt sind Unternehmen vermehrt Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz und Cyberkriminalität ausgesetzt. Diese Leistung deckt Vermögensschäden ab, die durch Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffe entstehen. Sie bietet somit eine zusätzliche Absicherung gegen finanzielle Verluste aufgrund von Datenlecks oder Hackerangriffen.

Was wird nicht von der Betriebshaftpflicht übernommen?

Die genauen Ausschlüsse können je nach Versicherungsvertrag variieren, aber typischerweise werden folgende Schäden nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen:

Vorsätzliche Schäden: Schäden, die absichtlich verursacht wurden, sind in der Regel nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Vertragsstrafen: Strafen oder Bußgelder, die aufgrund von Vertragsverletzungen oder Gesetzesverstößen auferlegt werden, werden normalerweise nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

Eigenschäden: Schäden, die am eigenen Eigentum oder an Mitarbeitern des Unternehmens entstehen, sind in der Regel nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierfür gibt es separate Versicherungen wie die Betriebsunterbrechungsversicherung oder die Unfallversicherung.

Schäden durch bestimmte Tätigkeiten: Bestimmte gefährliche oder risikoreiche Tätigkeiten können von der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Dazu gehören beispielsweise der Betrieb von Kernkraftwerken oder der Umgang mit gefährlichen Chemikalien.

Schäden durch bestimmte Produkte: Wenn ein Unternehmen Produkte herstellt oder vertreibt, die als gefährlich oder mangelhaft gelten, können Schäden, die durch diese Produkte verursacht werden, von der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein.

Betriebshaftpflicht Test - Die besten Tarife im Vergleich

Unser Preis- und Leistungstest im August 2023 hat es uns ermöglicht, einen umfassenden Überblick über die Betriebshaftpflichttarife und deren Leistungsumfang zu erhalten. Dabei haben wir insgesamt 443 Tarife von mehr als 25 verschiedenen Gesellschaften überprüft.

Betriebshaftpflicht Test – Die besten Tarife im Vergleich

Unser Preis- und Leistungstest im August 2023 hat es uns ermöglicht, einen umfassenden Überblick über die Betriebshaftpflichttarife und deren Leistungsumfang zu erhalten. Dabei haben wir insgesamt 443 Tarife von mehr als 25 verschiedenen Gesellschaften überprüft.

Ein zentraler Aspekt unserer Untersuchung war die Bewertung der Beiträge der Anbieter. Hierbei konnten wir feststellen, dass die Spanne der jährlichen Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung zwischen 51,73€ Euro und 12.498 Euro liegt. Diese große Bandbreite verdeutlicht die Vielfalt der Angebote auf dem Markt. Neben den Beiträgen haben wir uns auch intensiv mit dem Leistungsumfang der einzelnen Tarife auseinandergesetzt. Hierbei wurden verschiedene Kriterien wie Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und Zusatzleistungen berücksichtigt.

Fragen und Antworten zur Betriebshaftpflicht

Was sind Tätigkeitsschäden?

Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht beziehen sich auf Schäden, die während der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit an fremden Sachen entstehen. Diese Schäden werden absichtlich verursacht, da sie im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendig sind.

Ein Beispiel für einen Tätigkeitsschaden wäre, wenn ein Handwerker beim Renovieren eines Hauses versehentlich eine Wand beschädigt. Da diese Schäden während der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit entstanden sind, sind sie in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Sachen. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten, die durch solche Schäden entstehen könnten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur für Schäden an fremden Sachen aufkommt. Schäden an eigenen Sachen oder Personenschäden sind in der Regel nicht abgedeckt und müssen durch andere Versicherungen, wie z.B. die Betriebsinhaltsversicherung oder die Unfallversicherung, abgesichert werden.

Was sind Mangelbeseitigungsnebenkosten?

Die Mangelbeseitigungsnebenkosten umfassen beispielsweise die Kosten für die Demontage und den Abbau von Teilen, um den Mangel zu beheben, sowie die Kosten für den Transport und die Lagerung der mangelhaften Teile. Auch die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach der Mangelbeseitigung können zu den Mangelbeseitigungsnebenkosten gehören.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die eigentliche Mangelbeseitigung selbst nicht zu den Mangelbeseitigungsnebenkosten gehören. Diese Kosten werden in der Regel von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht übernommen, da sie als Teil der regulären Geschäftstätigkeit angesehen werden.

Die Mangelbeseitigungsnebenkosten können jedoch erheblich sein und sollten daher bei der Absicherung des Unternehmens berücksichtigt werden. Eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung kann die Kosten für die Mangelbeseitigungsnebenkosten abdecken und somit das Unternehmen vor finanziellen Belastungen schützen.

Was sind Nachbesserungsbegleitschäden?

Nachbesserungsbegleitschäden in der Betriebshaftpflicht sind Schäden, die während oder im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten entstehen, um einen bereits aufgetretenen Mangel zu beheben. Diese Schäden können beispielsweise durch unsachgemäße Reparaturen, fehlerhafte Materialien oder menschliches Versagen verursacht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nicht den eigentlichen Mangel abdeckt, sondern nur die Schäden, die während der Nachbesserungsarbeiten entstehen. Die Kosten für die eigentliche Mangelbeseitigung selbst werden normalerweise nicht von der Versicherung übernommen. Die Nachbesserungsbegleitschäden können jedoch erheblich sein und das Unternehmen finanziell belasten.

Leistungs-Update-Garantie

Die „Leistungs-Update-Garantie“ ist keine standardmäßige Leistung in der Betriebshaftpflichtversicherung. Es handelt sich um einen Begriff, der möglicherweise von bestimmten Versicherungsgesellschaften verwendet wird, um eine spezielle Zusatzleistung oder einen erweiterten Schutz anzubieten.

Im Allgemeinen bezieht sich eine „Leistungs-Update-Garantie“ darauf, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder anderer relevanter Faktoren die Versicherungsleistungen aktualisiert oder erweitert. Dies kann bedeuten, dass die Versicherungssumme erhöht wird, neue Risiken abgedeckt werden oder die Versicherungsbedingungen verbessert werden.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und den Umfang einer solchen Garantie zu prüfen, da sie von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein können. Es kann auch zusätzliche Kosten oder bestimmte Voraussetzungen geben, um von dieser Garantie zu profitieren.

Nebenarbeiten in anderen Handwerken gemäß §5 der Handwerksordnung

Gemäß §5 der Handwerksordnung ist es einem Handwerker erlaubt, Arbeiten in anderen Handwerken auszuführen, wenn diese technisch oder fachlich mit seinem eigenen Gewerbe zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Dies ermöglicht es Handwerkern, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, die im Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit stehen.

In Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung bedeutet dies, dass ein Handwerker, der gemäß §5 der Handwerksordnung auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführt, sicherstellen sollte, dass seine Versicherungspolice diese zusätzlichen Tätigkeiten abdeckt. Es ist wichtig, dass die Betriebshaftpflichtversicherung die Risiken und Haftungsansprüche sowohl für die Haupttätigkeit als auch für die Nebentätigkeiten abdeckt.

Wenn ein Handwerker beispielsweise als Elektriker tätig ist und auch kleinere Sanitärarbeiten ausführt, sollte er sicherstellen, dass seine Betriebshaftpflicht sowohl Elektro- als auch Sanitärarbeiten abdeckt. Dadurch ist er gegen mögliche Schadensersatzansprüche abgesichert, die während der Ausführung dieser Tätigkeiten entstehen könnten. Es ist ratsam, sich mit einem Experten für Betriebshaftpflichtversicherungen in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten angemessen abgedeckt sind und das Unternehmen vor möglichen Haftungsrisiken geschützt ist.

Wie kündige ich meine Betriebshaftpflicht?

Um Ihre Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

Überprüfen Sie die Vertragsbedingungen: Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag sorgfältig durch und prüfen Sie die Kündigungsfrist sowie die Kündigungsmodalitäten.

Schreiben Sie eine Kündigungserklärung: Verfassen Sie ein formelles Schreiben, in dem Sie klar und deutlich erklären, dass Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kündigen möchten. Geben Sie dabei Ihre Versicherungsnummer und alle relevanten Informationen an.

Senden Sie das Kündigungsschreiben: Schicken Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder als Fax an Ihre Versicherungsgesellschaft. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg oder den Sendebericht gut auf, um einen Nachweis über den Versand zu haben.

Bestätigung abwarten: Nachdem Sie das Kündigungsschreiben verschickt haben, sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten. Diese Bestätigung sollte den Termin der Vertragsbeendigung enthalten.

Prüfen Sie mögliche Alternativen: Bevor Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung kündigen, sollten Sie sich überlegen, ob es sinnvoll ist, eine neue Versicherung abzuschließen oder ob es andere Optionen gibt, um Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken zu schützen.

Sind Subunternehmer immer mitversichert?

Ob Subunternehmer in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sind, hängt von den genauen Bedingungen der Versicherungspolice ab. In einigen Fällen können Subunternehmer automatisch mitversichert sein, während in anderen Fällen eine separate Absicherung erforderlich ist. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen und -klauseln sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherungsunternehmen zu klären, ob und in welchem Umfang Subunternehmer in der Betriebshaftpflicht mitversichert sind. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass Subunternehmer eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen müssen, um ausreichend abgesichert zu sein.

Ist die Betriebshaftpflicht gesetzliche Pflicht?

In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten, bei denen der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung empfohlen oder sogar vertraglich vorgeschrieben sein kann.

Einige Berufsverbände oder Auftraggeber können den Nachweis einer Betriebshaftpflicht als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten oder für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen verlangen. Dies dient dazu, potenzielle Haftungsrisiken abzudecken und sicherzustellen, dass im Falle von Schäden oder Verletzungen eine angemessene Versicherungsdeckung vorhanden ist.

Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und Ihrer Auftraggeber zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Versicherungen abschließen, um den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen Ihrer Kunden gerecht zu werden. Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie dennoch dringend empfohlen, um Ihr Unternehmen vor möglichen Haftungsrisiken und finanziellen Verlusten zu schützen.

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